200023 alte Heizung im selbst bewohnten Haus erneuert

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  • Lou
    Neuer Benutzer
    • 15.01.2024
    • 2

    #1

    200023 alte Heizung im selbst bewohnten Haus erneuert

    32 Jahre alte Gasheizung durch Gasheizung mit Brennwerttechnik erneuert. Steuerlich absetzen , wo bei mein Elster eintragen
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Steuerlich absetzen , wo bei mein Elster eintragen
    Falls die Erneuerung als energetische Sanierung anerkannt wird, was ich nicht beurteilen kann, würde es dafür eine eigene Anlage geben,

    nämlich die Anlage Energetische Maßnahmen. Ansonsten ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen einschlägig, dort dann

    die Handwerkerleistungen. Da kann man aber nur die Arbeitskosten geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Lou
      Neuer Benutzer
      • 15.01.2024
      • 2

      #3
      Danke für die schnell Antwort

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      • ABCDE
        Neuer Benutzer
        • 01.05.2024
        • 2

        #4
        Hallo zusammen und nachgefragt:
        Ich habe 2023 eine neues Gas-Brennwertheizgerät gekauft, darin enthalten sind Kosten für die Arbeitszeit, die ich bei "Handwerkerleistungen" angegeben habe. Aufgesplittet in selbst getragene Rechnungsbeträge (Gesamtsummer) und darin enthaltene Lohnanteile.
        Eingebaut wurde die Heizung erst im Februar 2024, da ja alle Monteure ausgebucht waren. Da gibt dann eine Abschlussrechnung, nochmals Kosten sowohl Material und Lohn.
        Die werde ich dann nächstes Jahr ansetzen. Oder erkennt das Finanzamt das so nicht an?
        Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.
        Schöne Feiertagsgrüße

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Die werde ich dann nächstes Jahr ansetzen.
          Aber natürlich nicht doppelt. Ich frage mich allerdings, welche Arbeitskosten 2023 entstanden sind, wenn der Einbau erst 2024 erfolgt ist ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • HundKatzeMaus
            Erfahrener Benutzer
            • 31.08.2022
            • 1355

            #6
            Ich frage mich allerdings, welche Arbeitskosten 2023 entstanden sind, wenn der Einbau erst 2024 erfolgt ist ?
            Ich vermute mal stark, dass hier in 2023 ein Vorschuss/Abschlag gezahlt wurde - mit Rechnung natuerlich. Das macht sich dann steuerlich selbstverstaendlich auch in 2023 bemerkbar. Fuer 2024 gilt dann, dass bei der Schlussrechnung den Vorschuss/Abschlag der Arbeitskosten wieder abzieht und dann nur noch die Restsumme steuerlich beruecksichtigt wird.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            • ABCDE
              Neuer Benutzer
              • 01.05.2024
              • 2

              #7
              Hallo!

              Die Vermutung ist richtig!

              Ich musste bereits die bestellte Heizung Ende Juli 23 bezahlen, da die Firma die Teile bestellt hat und auch bezahlen musste.
              Darin war auch ein geschätzter, oder vorab Arbeitslohn, der letztendlich erst beim Einbau im Feb24 wirksam wurde.

              Auf Grund von Lieferschwierigkeiten, die letzten Teile kamen dann entgegen den Prognosen erst Anfang November, hat sich der für den Sommer geplante Einbau verzögert.
              Zumal auch der Abzug im Kamin ausgetauscht werden musste und man dazu nun mal aufs Dach muss.

              Natürlich hätte die bereits Juli 23 geforderten Lohnkosten erstmal streichen können, habe aber mit der Firma wirklich sehr gute Erfahrungen und möchte das nicht missen,
              z.B. Probleme die am Wochenende entstanden wurde sich angenommen, oder kleine Hilfen am Telefon, dann auch ohne Rechnung...

              Zurück zum Thema: So wie ich das in der Steuer angegeben habe müsste es passen - oder?

              LG

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