Wenn ein Immobilienerbe seine Miterben auszahlt, dann kann er nach dem Fußstapfenprinzip die bisherige Abschreibung des Erblassers für seinen Anteil fortführen und um den finanziellen Aufwand des entgeltlich übernommenen Rest erhöhen. Wie soll das realisiert werden? Degressive Abschreibungen für Neuerwerbungen sind seit einigen Jahren nicht mehr möglich und die Addition des degressiven Altanteils mit dem linearen Anteil für der entgeltlichen Erwerb macht technisch keinen Sinn.
Ich würde jetzt auf der Seite Gebäudeabschreibung "lt. besonderem Blatt" ankreuzen und nachfolgend, die im besonderen Blatt dargestellten Summen der beiden Abschreibungsarten, auf die Eingabefelder "AfA nach § 7 Abs. 4" und "AfA nach § 7 Abs. 5" verteilen.
Bin aber nicht sicher, ob das so richtig wäre?
Mein vorstehender Beitrag passt möglicherweise nicht hierher, weil ich ihn eigentlich ins Forum meines Steuerratgebers stellen wollte. Nachdem mir das nun aufgefallen ist, werde ich ihn dorthin verlagern, zwecks Transparanz lösche ich ihn hier aber nicht.
Ich würde jetzt auf der Seite Gebäudeabschreibung "lt. besonderem Blatt" ankreuzen und nachfolgend, die im besonderen Blatt dargestellten Summen der beiden Abschreibungsarten, auf die Eingabefelder "AfA nach § 7 Abs. 4" und "AfA nach § 7 Abs. 5" verteilen.
Bin aber nicht sicher, ob das so richtig wäre?
Mein vorstehender Beitrag passt möglicherweise nicht hierher, weil ich ihn eigentlich ins Forum meines Steuerratgebers stellen wollte. Nachdem mir das nun aufgefallen ist, werde ich ihn dorthin verlagern, zwecks Transparanz lösche ich ihn hier aber nicht.
Kommentar