ELSTER lässt es ab dem Veranlagungszeitraum 2023 in der Anlage V nicht mehr zu, die Mieteinnahmen "netto", d. h. ohne die umgelegten Nebenkosten zu erklären.
Viele haben es bisher mit Duldung des Finanzamtes so gemacht, dass die Umlagen sowohl bei den Einnahmen aus auch bei den Ausgaben als "durchlaufende Posten" behandelt und bei der Steuererklärung außen vor gelassen wurden.
Mit dieser Handhabung ist jetzt Schluss, es muss zukünftig IMMER
die Netto-Miete + die Umlagen ( d. h. sowohl die monatlichen Abschlagszahlungen als auch die Schlusszahlung oder Erstattung bei der Abrechnung) als Einnahmen
und alle Nebenkostenzahlungen (auch hier die monatlichen Abschlagszahlungen an die Versorger sowie die Schlusszahlungen/Erstattungen) als Ausgabe erklärt werden.
Wird das Feld für die Umlageneinnahmen offen gelassen kann die erfolgende Fehlermeldung "Bei den Einnahmen aus dem bebauten Grundstück wurden Mieteinnahmen angegeben, es wurden jedoch keine Angaben zu den umgelegten Neben- / Betriebskosten gemacht beziehungsweise nicht erklärt, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden" nur durch Anhaken der Zeile 24 "Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart" unterbunden werden.
Das dürfte allerdings in den meisten Fällen nicht zutreffend sein (Inklusivmiete) und würde dann zu einer falschen Erklärung führen.
Das macht es nicht einfacher war aber bisher schon Rechtslage.
Viele haben es bisher mit Duldung des Finanzamtes so gemacht, dass die Umlagen sowohl bei den Einnahmen aus auch bei den Ausgaben als "durchlaufende Posten" behandelt und bei der Steuererklärung außen vor gelassen wurden.
Mit dieser Handhabung ist jetzt Schluss, es muss zukünftig IMMER
die Netto-Miete + die Umlagen ( d. h. sowohl die monatlichen Abschlagszahlungen als auch die Schlusszahlung oder Erstattung bei der Abrechnung) als Einnahmen
und alle Nebenkostenzahlungen (auch hier die monatlichen Abschlagszahlungen an die Versorger sowie die Schlusszahlungen/Erstattungen) als Ausgabe erklärt werden.
Wird das Feld für die Umlageneinnahmen offen gelassen kann die erfolgende Fehlermeldung "Bei den Einnahmen aus dem bebauten Grundstück wurden Mieteinnahmen angegeben, es wurden jedoch keine Angaben zu den umgelegten Neben- / Betriebskosten gemacht beziehungsweise nicht erklärt, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden" nur durch Anhaken der Zeile 24 "Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart" unterbunden werden.
Das dürfte allerdings in den meisten Fällen nicht zutreffend sein (Inklusivmiete) und würde dann zu einer falschen Erklärung führen.
Das macht es nicht einfacher war aber bisher schon Rechtslage.
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