Werbungskosten v Januar 24 in 2023 geltend machen?

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  • maxnomo
    Neuer Benutzer
    • 15.03.2021
    • 10

    #1

    Werbungskosten v Januar 24 in 2023 geltend machen?

    Hallo, bin seit Ende 2023 Rentner und habe aber meine berufliche Abschiedsfeier im Januar 2024 gemacht. Die Kosten dafür sind ja, da alles Kollegen waren, beruflich bedingte Werbungskosten. Leider kann ich als Rentner in 2024 diese nicht mehr geltend machen. Kann ich dann diese WK in die Erklärung für 2023 einbringen???
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4263

    #2
    Es gilt das Zu- und Abflussprinzip, §11 EStG. Mit Elster hat das nichts zu tun.

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo maxnomo,

      also eine Abschiedsparty für den Ruhestand wären für mich keine Werbungskosten, sondern "Privatvergnügen".

      Tschüß

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Wenn es denn Werbungskosten wären (z. B. bei einem Provisionsjob), können es aber auch nachträgliche Werbungskosten sein.

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4263

          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo maxnomo,

          also eine Abschiedsparty für den Ruhestand wären für mich keine Werbungskosten, sondern "Privatvergnügen".
          FG Münster, Urteil v. 29.5.2015, 4 K 3236/12 E

          Das ist natürlich eine Entscheidung im Einzelfall. Ich habe aber schon entsprechend berufsbezogene Ausstände steuerlich abgesetzt.

          Kommentar

          • HundKatzeMaus
            Erfahrener Benutzer
            • 31.08.2022
            • 1355

            #6
            Ein- und Ausstaende sind nach gaengiger Meinung und gem. BFH-Urteil sehr wohl steuerlich absetzbar, sh. nachfolgenden Link:

            Cu o recepție mai mare sau mai mică, băutură sau gustare, sunt adesea sărbătorite evenimente personale importante, de exemplu, aniversarea serviciului, promovarea, ziua de naștere - dar și intrarea și ieșirea din serviciu. Adminis ...
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar

            • HundKatzeMaus
              Erfahrener Benutzer
              • 31.08.2022
              • 1355

              #7
              Wie multi schon gesagt hatte, gilt das Zu- und Abflussprinzip. Aber Rentner koennen in der Anlage R sehr wohl Werbungskosten geltend mach, sh. folgenden Link:

              Rentner »» Steuererklärung & Werbungskosten – das können Sie bei Finanzamt geltend machen und von der Steuer absetzen!
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar

              • Kloebi
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2011
                • 4670

                #8
                Ich würde das in der Anlage N 2024 geltend machen.

                Kommentar

                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4263

                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Wie multi schon gesagt hatte, gilt das Zu- und Abflussprinzip. Aber Rentner koennen in der Anlage R sehr wohl Werbungskosten geltend mach, sh. folgenden Link:
                  in dem steht:

                  Zu den Werbungskosten für Rentner gehören alle Ausgaben, die zum Erwerb, zur Sicherung oder dem Erhalt der Rente dienen.
                  Inwiefern daher die Kosten für einen Ausstand zu den Werbungskosten bzgl. der Rente gehören sollen, ist mir mehr als schleierhaft.

                  Warum nicht den logischen Weg gehen, und die 2024 entstandenen Werbungskosten in Anlage N eintragen? Das führt mangels Bruttoeinnahmen zu negativen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, aber die sind ja problemlos mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechenbar.

                  Positiver Nebeneffekt ist, dass die 102€ Werbungskostenpauschale für Renten nicht angetastet würden. Ein Verweis auf die Werbungskosten für Rentner ist also nicht nur falsch, sondern kostet auch Geld.

                  Kommentar

                  • timote
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.01.2023
                    • 740

                    #10
                    Mittels Internet-Suche bin ich auf einen ausführlicheren Forumsbeitrag mit teils alten Bekannten gestoßen.


                    Die Absetzung von Ausständen ist demnach unter bestimmten Bedingungen möglich. Bei drei Feiern des gleichen Pensionärs dürfte allerdings wohl maximal eine Feier zum Zuge kommen. ;--)
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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