Hallo, bin seit Ende 2023 Rentner und habe aber meine berufliche Abschiedsfeier im Januar 2024 gemacht. Die Kosten dafür sind ja, da alles Kollegen waren, beruflich bedingte Werbungskosten. Leider kann ich als Rentner in 2024 diese nicht mehr geltend machen. Kann ich dann diese WK in die Erklärung für 2023 einbringen???
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Keine Ankündigung bisher.
Werbungskosten v Januar 24 in 2023 geltend machen?
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo maxnomo,
also eine Abschiedsparty für den Ruhestand wären für mich keine Werbungskosten, sondern "Privatvergnügen".
Das ist natürlich eine Entscheidung im Einzelfall. Ich habe aber schon entsprechend berufsbezogene Ausstände steuerlich abgesetzt.
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Ein- und Ausstaende sind nach gaengiger Meinung und gem. BFH-Urteil sehr wohl steuerlich absetzbar, sh. nachfolgenden Link:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...d_abzugsfaehigIch mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Wie multi schon gesagt hatte, gilt das Zu- und Abflussprinzip. Aber Rentner koennen in der Anlage R sehr wohl Werbungskosten geltend mach, sh. folgenden Link:
https://www.steuertipps.de/steuern-r...nerin-absetzenIch mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenWie multi schon gesagt hatte, gilt das Zu- und Abflussprinzip. Aber Rentner koennen in der Anlage R sehr wohl Werbungskosten geltend mach, sh. folgenden Link:
Zu den Werbungskosten für Rentner gehören alle Ausgaben, die zum Erwerb, zur Sicherung oder dem Erhalt der Rente dienen.
Warum nicht den logischen Weg gehen, und die 2024 entstandenen Werbungskosten in Anlage N eintragen? Das führt mangels Bruttoeinnahmen zu negativen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, aber die sind ja problemlos mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechenbar.
Positiver Nebeneffekt ist, dass die 102€ Werbungskostenpauschale für Renten nicht angetastet würden. Ein Verweis auf die Werbungskosten für Rentner ist also nicht nur falsch, sondern kostet auch Geld.
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Mittels Internet-Suche bin ich auf einen ausführlicheren Forumsbeitrag mit teils alten Bekannten gestoßen.
https://forum.elster.de/anwenderforu...-pensionierung
Die Absetzung von Ausständen ist demnach unter bestimmten Bedingungen möglich. Bei drei Feiern des gleichen Pensionärs dürfte allerdings wohl maximal eine Feier zum Zuge kommen. ;--)SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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