Da die neuen Grundsteuerescheide erst ab 2025 gelten und vor dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde ein Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes eingehen muss, kann es sich nur um den Grundsteuermessbescheid handeln. Er beklagt sich nicht über die Gemeinde sondern über das FA.
Und für den Grundsteuermessbescheid ist die Einspruchsfrist offensichtlich abgelaufen. Da dieser der Gemeinde als Grundlage für den Grundsteuerbescheid dient, kann ihm m. W. nicht mehr mit einem Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid abgeholfen werden. Mit einem Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid wird man wahrscheinlich nur gegen die von der Gemeinde festgelegten Hebesätze vorgehen können. Die Grundlagen des Grundsteuermessbescheides können dadurch nicht mehr angefochten werden.
Zitat von maine-coon
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