Zitat von Telepeter
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Hmm, jetzt bin ich völlig verwirrt.
Ich habe dieses Jahr die Bewilligung für EWM Rente bekommen, rückwirkend für 1.6.23
Das heißt doch, dass ich vom 1.1.23 - 31.5.23 Krankengeld bekommen habe und die Rente vom 1.6.-31.12.23
Dieses Jahr wurde ja alles mit Krankenkasse und Arbeitsamt verrechnet und letztere haben ja ihr Geld wieder geholt.
Dann wäre es doch folgerichtig, wenn ich KG bis 31.5.23 eintrage und ab danach bis Ende 2023 die Rente, da sie ja nun ab da bewilligt ist.
Oder nicht?
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