Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rückwirkende EWM Rente wie eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
    Hinsichtlich des korrekten Eintrages von Rente und Krankengeld empfehle ich unbedingt den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Notfalls noch bis Ende des Monats warten, dann müssten alle Daten da sein. Während die Rente steuerpflichtige Einkünfte darstellt wird das Krankengeld beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Wenn da was verrechnet wurde ist es oft schwierig, das anhand der Bescheide korrekt nachzuvollziehen was unter dem Strich für die Steuer angegeben werden muss. Es kann auch durchaus sein bzw. ist in der Regel so, dass das Krankengeld höher ist als die Rente für den gleichen Zeitraum. Der überschießende Betrag des Krankengeldes bleibt dann in Ausgabe und muss eben auch beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden. Und dann war da noch einen Monat ALG. Das fällt auch unter den Progressionsvorbehalt. Also nochmal: Erst schauen ob alle Bescheinigungen beim Abruf angezeigt werden, dann die Bescheinigungen einfüllen.

    Hmm, jetzt bin ich völlig verwirrt.
    Ich habe dieses Jahr die Bewilligung für EWM Rente bekommen, rückwirkend für 1.6.23
    Das heißt doch, dass ich vom 1.1.23 - 31.5.23 Krankengeld bekommen habe und die Rente vom 1.6.-31.12.23
    Dieses Jahr wurde ja alles mit Krankenkasse und Arbeitsamt verrechnet und letztere haben ja ihr Geld wieder geholt.
    Dann wäre es doch folgerichtig, wenn ich KG bis 31.5.23 eintrage und ab danach bis Ende 2023 die Rente, da sie ja nun ab da bewilligt ist.

    Oder nicht?

    Kommentar


      #17
      Dieses Jahr wurde ja alles mit Krankenkasse und Arbeitsamt verrechnet und letztere haben ja ihr Geld wieder geholt.
      Wirklich alles ? Schau dir mal die Verrechnung genau an. Meines Wissens wird das (oft höhere) Kranken- und Arbeitslosengeld ja nicht zurückgefordert.

      Die Rentenversicherung überweist den anderen Sozialversicherungsträgern die Rente, aber nicht mehr.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wirklich alles ? Schau dir mal die Verrechnung genau an. Meines Wissens wird das (oft höhere) Kranken- und Arbeitslosengeld ja nicht zurückgefordert.

        Die Rentenversicherung überweist den anderen Sozialversicherungsträgern die Rente, aber nicht mehr.
        Ich habe keine Aufstellung irgendwelcher Rechnungen.
        Es kann doch auch nicht sein, dass ein blutiger Laie sich mit dermaßen schwierigen Dingen auseinander setzen muss.
        Ich verstehe das alles nicht.

        Was trage ich dann ein für das Jahr 2023, das was ich faktisch von der Krankenkasse und dem Arbeitsamt erhalten habe? Oder die Erwerbsminderungsrente, da sie rückwirkend ab Juni '23 genehmigt wurde? Laut euren letzten Nachrichten dann eher die erste Option?

        Ich bin davon ausgegangen, dass eine Verrechnung stattgefunden hat, da sie mir den Restbetrag überwiesen haben.

        Ich habe heute morgen die Hotline des Finanzamtes angerufen, aber sie hat mir keine klare Auskunft gegeben.

        Kommentar


          #19
          Zitat von Kristall Beitrag anzeigen


          Ich verstehe das alles nicht.
          Das ist auch nicht einfach.
          Genau deshalb ist meine Empfehlung mit der Abgabe der Steuererklärung abzuwarten bis alle Bescheinigungen (damit meine ich die Datenübertragungen von Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung direkt an das Finanzamt) da sind.

          Die kannst Du Dir bei Elster runterladen und als pdf abspeichern.

          Und wenn sie alle da sind kannst Du sie direkt in den geöffneten Entwurf Deiner Steuererklärung einfüllen lassen.

          Das sind dann die Zahlen, die das Finanzamt sowieso schon hat und im Zweifel verwenden wird.

          Was Du allerdings machen solltest ist, diese Zahlen auf Schlüssigkeit zu kontrollieren.

          Zum Beispiel darf der Betrag, der Dir als Rentenzahlung in 2023 zugerechnet wird (tatsächlich aber als "Vorschuss" in Form von Krankengeld überwiesen wurde) nicht nochmals beim gemeldeten Krankengeld auftauchen. Da darf nur die Krankengeldzahlung bis 31.05.2023 und evtl. noch ein überschießender Spitzenbetrag für den Rest des Jahres (also die mögliche Überzahlung, die nicht zurückgefordert wird) erscheinen.

          Kommentar


            #20
            Jetzt ruf mal deine Bescheinigen in Mein ELSTER ab. Dann siehst du doch, ob schon alle da sind, also Krankenkasse, Arbeitsagentur und Rente

            Wenn nicht, dann wartest du eben bis Ende Februar. Abrufen kann man auch unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

            > Meine Bescheinigungen. Sobald alle da sind, kannst du sie in deine Steuererklärung übernehmen. Dazu musst du den Entwurf öffnen und den

            Abruf über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten starten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Jetzt ruf mal deine Bescheinigen in Mein ELSTER ab. Dann siehst du doch, ob schon alle da sind, also Krankenkasse, Arbeitsagentur und Rente

              Wenn nicht, dann wartest du eben bis Ende Februar. Abrufen kann man auch unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

              > Meine Bescheinigungen. Sobald alle da sind, kannst du sie in deine Steuererklärung übernehmen. Dazu musst du den Entwurf öffnen und den

              Abruf über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten starten.
              Wenn ich auf diese Bescheinigungen gehe, kommt: "Sie haben dem Abrufen der eigenen Bescheinigungen und Vorausfüllungen noch nicht zugestimmt".

              Und es gibt keinen Button, wo ich zustimmen kann.

              Oder liegt das daran, dass ich schon mehrere Formulare ausgefüllt habe, um das Ganze in Etappen zu machen?
              Bekomme ich dann darum vielleicht keine Bescheinigungen?
              Zuletzt geändert von Kristall; 15.02.2024, 19:46.

              Kommentar


                #22
                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                Das ist auch nicht einfach.
                Genau deshalb ist meine Empfehlung mit der Abgabe der Steuererklärung abzuwarten bis alle Bescheinigungen (damit meine ich die Datenübertragungen von Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung direkt an das Finanzamt) da sind.

                Die kannst Du Dir bei Elster runterladen und als pdf abspeichern.

                Und wenn sie alle da sind kannst Du sie direkt in den geöffneten Entwurf Deiner Steuererklärung einfüllen lassen.

                Das sind dann die Zahlen, die das Finanzamt sowieso schon hat und im Zweifel verwenden wird.

                Was Du allerdings machen solltest ist, diese Zahlen auf Schlüssigkeit zu kontrollieren.
                Vielen Dank für die Geduld und das einfache Deutsch.
                Ich habe eben online eine Rentenbezugsbescheinigung für 2023 angefordert. Vielleicht komme ich damit weiter.

                Mir kommt das alles wie eine Farce vor. Selbst Fachleute wie die Hotline vom Finanzamt konnte mir keine definitive Antwort geben. Ich bin doch aber kein Einzelfall.

                Kommentar


                  #23
                  Die Zusimmung musst Du einmal erteilen in Deinem ELSTER-Konto unter: Formulare und Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Zustimmung zum Abrufen von Bescheinigungen.
                  Ich kann das bei mir nicht exakt nachstellen weil ich bei mir die Zustimmung schon erteilt habe, der Button müsste aber an dieser Stelle zu finden sein.

                  Wenn Du das einmal gemacht hast kannst Du dann unter Formulare und Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen die Daten, die bereits an das Finanzamt übermittelt wurden, abrufen und als pdf abspeichern.
                  Es kann sein, dass für 2023 noch nicht alle Bescheinigungen vorliegen, das müsste aber bis allerspätestens Mitte März 2024 der Fall sein.
                  Wobei es bei Dir evtl. etwas dauern kann wegen der erst vor Kurzem vorgenommenen rückwirkenden Verrechnung.

                  Wenn die Bescheinigungen dann da sind können sie in einen geöffneten Entwurf der Steuererklärung direkt übernommen werden (3-Punkte-Button links unten).
                  Zuletzt geändert von Telepeter; 15.02.2024, 20:03.

                  Kommentar


                    #24
                    Sie haben dem Abrufen der eigenen Bescheinigungen und Vorausfüllungen noch nicht zugestimmt".
                    Seit wann bist denn bei Mein ELSTER registriert ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Seit wann bist denn bei Mein ELSTER registriert ?
                      Seit vielen Jahren und hatte nie Probleme.
                      Keine Ahnung, was ich falsch mache, warum es nicht geht.

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                        Die Zusimmung musst Du einmal erteilen in Deinem ELSTER-Konto unter: Formulare und Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Zustimmung zum Abrufen von Bescheinigungen.
                        Ich kann das bei mir nicht exakt nachstellen weil ich bei mir die Zustimmung schon erteilt habe, der Button müsste aber an dieser Stelle zu finden sein.

                        Wenn Du das einmal gemacht hast kannst Du dann unter Formulare und Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen die Daten, die bereits an das Finanzamt übermittelt wurden, abrufen und als pdf abspeichern.
                        Es kann sein, dass für 2023 noch nicht alle Bescheinigungen vorliegen, das müsste aber bis allerspätestens Mitte März 2024 der Fall sein.
                        Wobei es bei Dir evtl. etwas dauern kann wegen der erst vor Kurzem vorgenommenen rückwirkenden Verrechnung.

                        Wenn die Bescheinigungen dann da sind können sie in einen geöffneten Entwurf der Steuererklärung direkt übernommen werden (3-Punkte-Button links unten).
                        OK vielen Dank.
                        Hat geklappt mit deiner Hilfe.

                        Kommentar


                          #27
                          Seit vielen Jahren und hatte nie Probleme.
                          Dann ist das schon verständlich. Früher musste der Abruf der Bescheinigungen extra beantragt werden, erst seit einigen Jahren erfolgt das gleichzeitig

                          mit der Registrierung. Insoweit hast du nichts falsch gemacht. Da inzwischen kein Abrufcode mehr benötigt wird, müsste das eigentlich sofort funktionieren.

                          Wahrscheinlich musst du aber bis zu 2 Tage warten, bis die vorliegenden Bescheinigungen tatsächlich abrufbar sind.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            Habe nochmal eine Frage.
                            Bin ich denn eigentlich automatisch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn ich letztes Jahr Krankengeld und ALG1 (respektive EWM Rente) erhalten habe, aber unter dem Freibetrag bin? Was ich nicht genau weiß, aber schon denke.

                            Aber bekommt man bei einer Verpflichtung nicht automatisch eine Mitteilung und kann ich die abwarten?

                            Kommentar


                              #29
                              Aber bekommt man bei einer Verpflichtung nicht automatisch eine Mitteilung und kann ich die abwarten?
                              Nein, die bekommt man nicht, zumindest nicht im ersten Jahr des Rentenbezugs. In der Regel führt bereits der Rentenbezug zur Erklärungspflicht,

                              in deinem Fall kommen noch Entgeltersatzleistungen hinzu, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Ich würde die Erklärung jetzt erstellen.

                              Falls es wegen des Progressionsvorbehalts zu einer Nachzahlung kommt, kannst du ja mit der Übermittlung bis kurz vor Fristende warten.

                              Das machen wir auch so.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Nein, die bekommt man nicht, zumindest nicht im ersten Jahr des Rentenbezugs. In der Regel führt bereits der Rentenbezug zur Erklärungspflicht,

                                in deinem Fall kommen noch Entgeltersatzleistungen hinzu, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Ich würde die Erklärung jetzt erstellen.

                                Falls es wegen des Progressionsvorbehalts zu einer Nachzahlung kommt, kannst du ja mit der Übermittlung bis kurz vor Fristende warten.

                                Das machen wir auch so.
                                Ja gut, vielen Dank. Mache ich dann so.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X