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Berechnung und Berücksichtigung der Kapitalerträge bei Günstigerprüfung .

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    #16
    5.302 Kapitalerträge wurden berechnet, das macht 1.325€ nach 32d,
    Bei Kirchensteuerpflicht wie hier gegeben, ist das weniger.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo,

      Ist insgesamte Betrag von 4165,19 ist dann nur ein Berechnungswert und hat nichts mit dem eigentlichen zu zahlenden oder erstatteten Betrag im Steuerbescheid zu tun: da ja die Kapitalertragssteuer schon von der Bank mit der Abgeltungssteuer entrichtet wurde ????
      Nein, das Ergebnis der Tabelle sollte korrekt sein.

      Die von der Bank abgeführten Steuern sind doch enthalten (1.348 nebst Zuschlägen), und in den 14.893 müsste wiederum die neu errechnete Abgeltungsteuer stecken.

      Wie sich die Zahlen von der Bank zusammensetzen kann ich aber auch nicht ganz nachvollziehen.
      Ich komme beispielsweise für Zeile 37 nur auf 1256,75 Euro

      EDIT: Kirchensteuer nicht einmal berücksichtigt, dadurch müsste es noch etwas weniger sein.

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 24.02.2024, 19:06.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        Danke! Dank für die Hilfe!

        Es passt!! hatte einen totalen Gedankendreher !!!
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          #19
          Sorry, wo finde ich diesen Grenzsteuersatz bei mir? Beträgt es wie Elster schreibt 23,71 % also weniger als 25% Abgeltungsteuer und ich bekomme dann 2% Abgeltungssteuer zurück inkl. Soli? Ich habe letztes Jahr viel Zinshopping betrieben, aber habe leider nicht alle Steuerbescheinigungen und nachfordern würde sicher insgesamt 40-50€ kosten, also wahrscheinlich lohnt sich nicht?

          Elster schreibt am Ende:

          Steuerbelastung
          Ihre Einkommensteuerbelastung ( ) bezogen auf das
          zu versteuernde Einkommen ( ) beträgt 23,71 %.
          Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
          Gesamtbetrag der Einkünfte ( ) um abziehbare Aufwendungen
          (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt gemindert.

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            #20
            Den Grenzsteuersatz kannst Du auch im Einkommensteuerrechner ermitteln. Der liegt allerdings natürliich deutlich über dem durchschnittlichen Steuersatz.

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              #21
              Danke, habe mich auch gewundert, warum mir Elster am Ende 23,71 % schreibt, dann habe ich irgendwas falsch gemacht

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                #22
                Zitat von Steuer24 Beitrag anzeigen
                Danke, habe mich auch gewundert, warum mir Elster am Ende 23,71 % schreibt, dann habe ich irgendwas falsch gemacht
                ???

                Der angezeigte Wert ist der durchschnittliche Steuersatz. Der liegt natürlich unterhalb des Grenzsteuersatzes.

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                  #23
                  Kommerzielle Steuerprogramme zeigen auch den Grenzsteuersatz an. Bei einen Durchschnittssatz von 23,71% liegt der

                  Grenzsteuersatz über 38%. Da musst du dir wegen der Günstigerprüfung keine Gedanken machen
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    www.bmf-steuerrechner.de -> Berechnungen und Informationen zur Einkommensteuer
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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