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Verrechnung erwerbsminderungsrente mit Krankengeld und ALG1

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    Verrechnung erwerbsminderungsrente mit Krankengeld und ALG1

    Hallo, in 2023 hab ich ALG1 und auch Krankengeld bezogen. Und rückwirkend wurde Erwerbsminderungsrente bewilligt.

    Krankenkasse und Arbeitsamt haben die Meldungen ans Finanzamt abgegeben, Das kann ich über Elster-> meine Bescheinigungen-> 2023 sehen.

    Die Rentenversicherung hat die rückwirkende Rente auch ans Finanzamt gemeldet, ist ja auch korrekt. Kann ich auch in "meine Bescheinigungen" sehen. Aber leider ist nicht ersichtlich, dass ein Teil des ALG1 und das Krankengeld mit der rückwirkenden Renten verrechnet wurden. Und die Krankenkasse will keine korrigierte Mitteilung an die Finanzbehörde schicken.

    Nun habe ich also aus Sicht des Finanzamtes ein um die Rentenmitteilung höheres Einkommen als es real ist, da durch die nachträgliche Genehmigung der Rente und die Meldung der Rentenversicherung nun Doppelmeldungen ans Finanzamt entstanden sind.

    Deshalb habe ich mit der meiner Sachbearbeiterin im Finanzamt telefoniert. Diese hat aber abgewiegelt und meint, die sei ihr erster Fall dieser Art und sie halte sich an die Mitteilungen, die sie im Computer sieht. Alles andere müsse im Widerspruchsverfahren geklärt werden.

    Ich habe weiterhin den internen Schriftverkehr der Krankenkasse mit der Rentenversicherung, der die Verrechnung belegt. Weiterhin habe ich einen Bescheid der Rentenversicherung, der die Verrechnung belegt. Auf dieser Grundlage habe ich meiner Sachbearbeiterin vorgeschlagen, die korrekten Werte die sich nach der Verrechnung ergeben, in meiner Steuererklärung zu berücksichtigen und die Belege über Verrechnung anzuhängen. Aber dieser Vorschlag wurde nicht angenommen. Sie will die Belege der Verrechnung nicht sehen.

    Ich bin nun ein wenig ratlos. Und ich bin dochnciht der einzige, dem rückwirkend Erwerbsminderungsrente genehmigt wird.

    #2
    Nö, bist du nicht. Gib die Erklärung ab, lege die Belege bei und warte ab was passiert. Notfalls Einspruch.

    Kommentar


      #3
      Und ich bin dochnciht der einzige, dem rückwirkend Erwerbsminderungsrente genehmigt wird.
      Natürlich nicht und es ist ja in den Richtlinien zu § 32b EStG präzise geregelt, wie zu verfahren ist. Das muss die Mitarbeiterin des Finanzamts

      ja nur lesen und anwenden. M. E. müsste die Krankenkasse auch korrigieren. Wenn die das verweigern, musst du die Unterlagen selbst beim

      Finanzamt einreichen. Nachstehend der Auszug aus den ESt-Richtlinien: https://esth.bundesfinanzministerium...8-310d97fd9b58

      Rückwirkender Wegfall von Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen


      Fällt wegen der rückwirkenden Zubilligung einer Rente der Anspruch auf Sozialleistungen (z. B. Kranken oder Arbeitslosengeld) rückwirkend ganz oder teilweise weg, ist dies am Beispiel des Krankengeldes steuerlich wie folgt zu behandeln:
      • Soweit der Krankenkasse ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X gegenüber dem Rentenversicherungsträger zusteht, ist das bisher gezahlte Krankengeld als Rentenzahlung anzusehen und nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG der Besteuerung zu unterwerfen. 2Das Krankengeld unterliegt insoweit nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.
      • Gezahlte und die Rentenleistung übersteigende Krankengeldbeträge i. S. d. § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind als Krankengeld nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG steuerfrei; § 32b EStG ist anzuwenden. 2Entsprechendes gilt für das Krankengeld, das vom Empfänger infolge rückwirkender Zubilligung einer Rente aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung nach § 50 Abs. 1 Satz 3 SGB V an die Krankenkasse zurückzuzahlen ist.
      • Soweit die nachträgliche Feststellung des Rentenanspruchs auf VZ zurückwirkt, für die Steuerbescheide bereits ergangen sind, sind diese Steuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ist aj cool, klasse Charlie24. Das hilft mir weiter. Damit kann ich ja argumentieren und meine Sachbearbeiterin hoffentlich überzeugen. Vielen Dank!

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