Hallo, in 2023 hab ich ALG1 und auch Krankengeld bezogen. Und rückwirkend wurde Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Krankenkasse und Arbeitsamt haben die Meldungen ans Finanzamt abgegeben, Das kann ich über Elster-> meine Bescheinigungen-> 2023 sehen.
Die Rentenversicherung hat die rückwirkende Rente auch ans Finanzamt gemeldet, ist ja auch korrekt. Kann ich auch in "meine Bescheinigungen" sehen. Aber leider ist nicht ersichtlich, dass ein Teil des ALG1 und das Krankengeld mit der rückwirkenden Renten verrechnet wurden. Und die Krankenkasse will keine korrigierte Mitteilung an die Finanzbehörde schicken.
Nun habe ich also aus Sicht des Finanzamtes ein um die Rentenmitteilung höheres Einkommen als es real ist, da durch die nachträgliche Genehmigung der Rente und die Meldung der Rentenversicherung nun Doppelmeldungen ans Finanzamt entstanden sind.
Deshalb habe ich mit der meiner Sachbearbeiterin im Finanzamt telefoniert. Diese hat aber abgewiegelt und meint, die sei ihr erster Fall dieser Art und sie halte sich an die Mitteilungen, die sie im Computer sieht. Alles andere müsse im Widerspruchsverfahren geklärt werden.
Ich habe weiterhin den internen Schriftverkehr der Krankenkasse mit der Rentenversicherung, der die Verrechnung belegt. Weiterhin habe ich einen Bescheid der Rentenversicherung, der die Verrechnung belegt. Auf dieser Grundlage habe ich meiner Sachbearbeiterin vorgeschlagen, die korrekten Werte die sich nach der Verrechnung ergeben, in meiner Steuererklärung zu berücksichtigen und die Belege über Verrechnung anzuhängen. Aber dieser Vorschlag wurde nicht angenommen. Sie will die Belege der Verrechnung nicht sehen.
Ich bin nun ein wenig ratlos. Und ich bin dochnciht der einzige, dem rückwirkend Erwerbsminderungsrente genehmigt wird.
Krankenkasse und Arbeitsamt haben die Meldungen ans Finanzamt abgegeben, Das kann ich über Elster-> meine Bescheinigungen-> 2023 sehen.
Die Rentenversicherung hat die rückwirkende Rente auch ans Finanzamt gemeldet, ist ja auch korrekt. Kann ich auch in "meine Bescheinigungen" sehen. Aber leider ist nicht ersichtlich, dass ein Teil des ALG1 und das Krankengeld mit der rückwirkenden Renten verrechnet wurden. Und die Krankenkasse will keine korrigierte Mitteilung an die Finanzbehörde schicken.
Nun habe ich also aus Sicht des Finanzamtes ein um die Rentenmitteilung höheres Einkommen als es real ist, da durch die nachträgliche Genehmigung der Rente und die Meldung der Rentenversicherung nun Doppelmeldungen ans Finanzamt entstanden sind.
Deshalb habe ich mit der meiner Sachbearbeiterin im Finanzamt telefoniert. Diese hat aber abgewiegelt und meint, die sei ihr erster Fall dieser Art und sie halte sich an die Mitteilungen, die sie im Computer sieht. Alles andere müsse im Widerspruchsverfahren geklärt werden.
Ich habe weiterhin den internen Schriftverkehr der Krankenkasse mit der Rentenversicherung, der die Verrechnung belegt. Weiterhin habe ich einen Bescheid der Rentenversicherung, der die Verrechnung belegt. Auf dieser Grundlage habe ich meiner Sachbearbeiterin vorgeschlagen, die korrekten Werte die sich nach der Verrechnung ergeben, in meiner Steuererklärung zu berücksichtigen und die Belege über Verrechnung anzuhängen. Aber dieser Vorschlag wurde nicht angenommen. Sie will die Belege der Verrechnung nicht sehen.
Ich bin nun ein wenig ratlos. Und ich bin dochnciht der einzige, dem rückwirkend Erwerbsminderungsrente genehmigt wird.
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