Einkommensteuererklärung 2023, Anlage V existiert Zeile 25 nicht mehr ( Anteile an Einkünften aus Bauherren / Erwerbergemeinschaften ). hier hatte ich in den vorangegangenen Steuererklärungen immer Einnahmen aus Erbengemeinschaft eingetragen. Wo trage ich diese jetzt in der Steuererklärung 2023 ein?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Einkünfte aus Erwerbergemeinschaften
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In der neuen "Anlage V - Sonstige".Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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ich bin mir da nicht so sicher, dass in der neuen "Anlage V - Sonstige" korrekt ist. Die Erklärung von Elster lautet "Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / verrechnete Mietkautionen / auf das Kalenderjahr entfallende Mietvorauszahlungen aus Baukostenzuschüssen"
Erwerbergemeinschaften trifft hier meiner Meinung nicht zu.
Meine Schlussfolgerung ist, dass die Einkünfte aus Erwerbergemeinschaften nicht mehr in Anlage V angegeben werden sollen.
Dies hat in der Vergangenheit bei uns auch immer nur zu Problemen geführt da die Erwerbergemeinschaft mit der Steuererklärung deutlich später dran war und man dadurch keine korrekten Werte eintragen konnte.
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ich bin mir da nicht so sicher, dass in der neuen "Anlage V - Sonstige" korrekt istFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenVon was redest du ? Beteiligungseinkünfte aus Vermietung sind ab 2023 in der Anlage V-Sonstige zu erklären.
und eben nicht für Beteiligungseinkünfte
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Ich weiß ja nicht wo du deine Info her hast
Anlage V existiert Zeile 25 nicht mehr ( Anteile an Einkünften aus Bauherren / Erwerbergemeinschaften ). hier hatte ich in den vorangegangenen Steuererklärungen immer Einnahmen aus Erbengemeinschaft eingetragen. Wo trage ich diese jetzt in der Steuererklärung 2023 ein?Freundliche Grüße
Charlie24
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... bezieht sich auf die "Anlage V" - Sonstige EinnahmenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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folgende Zeilen stehen in Elster für 2023 zur Verfügung. Gehören Erwerbergemeinschaften jetzt in Zeile 29?
Wäre ja ziemlich unsinnig wenn es vorher eine eigene Zeile dafür gab und jetzt einfach unter Sonstige gebucht wird. Das FA hat ja keine Info was für Einnahmen das sein sollen.
Vorher war es eindeutig, dass es sich um Einnahmen aus einer Erwerbergemeinschaft geht unter Angabe der Steuernummer der Gemeinschaft.
Unter sonstige Einnahmen kann man sich viel vorstellen.
Sonstige Einnahmen Hilfe zum Begriff anzeigen
Zeile 25
Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / verrechnete Mietkautionen / auf das Kalenderjahr entfallende Mietvorauszahlungen aus Baukostenzuschüssen(Euro)
Zeile 26
Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw.(Euro)
Zeile 27
Vereinnahmte Umsatzsteuer(Euro)
Zeile 28
Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer(Euro)
Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen Hilfe zum Begriff anzeigen
Zeile 29
Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen(Euro)
Zeile 30
Von dem Betrag in Zeile 29 entfallen auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnungen laut Zeile 10(Euro)
Zeile 31
Ergebnis der Zeilen 29 und 30 (Euro)
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Gehören Erwerbergemeinschaften jetzt in Zeile 29?
in der neuen Anlage V-Sonstige zu erklären sind und nicht mehr in der Anlage V?Freundliche Grüße
Charlie24
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