Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünfte aus Erwerbergemeinschaften

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkünfte aus Erwerbergemeinschaften

    Einkommensteuererklärung 2023, Anlage V existiert Zeile 25 nicht mehr ( Anteile an Einkünften aus Bauherren / Erwerbergemeinschaften ). hier hatte ich in den vorangegangenen Steuererklärungen immer Einnahmen aus Erbengemeinschaft eingetragen. Wo trage ich diese jetzt in der Steuererklärung 2023 ein?

    #2
    In der neuen "Anlage V - Sonstige".
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      In der neuen "Anlage V - Sonstige".
      Ich musste die Angaben zu einer Gemeinschaft 2023 komplett neu erfassen, weil die Datenübernahme aus 2022 nicht funktioniert hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        ich bin mir da nicht so sicher, dass in der neuen "Anlage V - Sonstige" korrekt ist. Die Erklärung von Elster lautet "Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / verrechnete Mietkautionen / auf das Kalenderjahr entfallende Mietvorauszahlungen aus Baukostenzuschüssen"

        Erwerbergemeinschaften trifft hier meiner Meinung nicht zu.

        Meine Schlussfolgerung ist, dass die Einkünfte aus Erwerbergemeinschaften nicht mehr in Anlage V angegeben werden sollen.
        Dies hat in der Vergangenheit bei uns auch immer nur zu Problemen geführt da die Erwerbergemeinschaft mit der Steuererklärung deutlich später dran war und man dadurch keine korrekten Werte eintragen konnte.

        Kommentar


          #5
          ich bin mir da nicht so sicher, dass in der neuen "Anlage V - Sonstige" korrekt ist
          Von was redest du ? Beteiligungseinkünfte aus Vermietung sind ab 2023 in der Anlage V-Sonstige zu erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Von was redest du ? Beteiligungseinkünfte aus Vermietung sind ab 2023 in der Anlage V-Sonstige zu erklären.
            ich meine das was ich oben geschrieben habe. Ich weiß ja nicht wo du deine Info her hast. Die Anlage V - sonstige ist laut Elster für: Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / verrechnete Mietkautionen / auf das Kalenderjahr entfallende Mietvorauszahlungen aus Baukostenzuschüssen

            und eben nicht für Beteiligungseinkünfte

            Kommentar


              #7
              Ich weiß ja nicht wo du deine Info her hast
              Ich kann lesen. Die Frage war:

              Anlage V existiert Zeile 25 nicht mehr ( Anteile an Einkünften aus Bauherren / Erwerbergemeinschaften ). hier hatte ich in den vorangegangenen Steuererklärungen immer Einnahmen aus Erbengemeinschaft eingetragen. Wo trage ich diese jetzt in der Steuererklärung 2023 ein?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Ihr meint zwei verschiedenen Dinge.

                Antwort 6 bezieht sich auf die "Anlage V" - Sonstige Einnahmen

                Antwort 7 bezieht sich (richtiger Weise) auf die "Anlage V - Sonstige" in der z.B. nach den Einkünften aus Erbengemeinschaft gefragt wird.

                Kommentar


                  #9
                  ... bezieht sich auf die "Anlage V" - Sonstige Einnahmen
                  und meint die Zeile 25 der Anlage V ab dem Jahr 2023. Die meinte aber der TE natürlich nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    folgende Zeilen stehen in Elster für 2023 zur Verfügung. Gehören Erwerbergemeinschaften jetzt in Zeile 29?
                    Wäre ja ziemlich unsinnig wenn es vorher eine eigene Zeile dafür gab und jetzt einfach unter Sonstige gebucht wird. Das FA hat ja keine Info was für Einnahmen das sein sollen.
                    Vorher war es eindeutig, dass es sich um Einnahmen aus einer Erwerbergemeinschaft geht unter Angabe der Steuernummer der Gemeinschaft.
                    Unter sonstige Einnahmen kann man sich viel vorstellen.

                    Sonstige Einnahmen Hilfe zum Begriff anzeigen

                    Zeile 25
                    Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / verrechnete Mietkautionen / auf das Kalenderjahr entfallende Mietvorauszahlungen aus Baukostenzuschüssen(Euro)

                    Zeile 26
                    Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw.(Euro)

                    Zeile 27
                    Vereinnahmte Umsatzsteuer(Euro)

                    Zeile 28
                    Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer(Euro)
                    Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen Hilfe zum Begriff anzeigen

                    Zeile 29
                    Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen(Euro)

                    Zeile 30
                    Von dem Betrag in Zeile 29 entfallen auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnungen laut Zeile 10(Euro)

                    Zeile 31
                    Ergebnis der Zeilen 29 und 30 (Euro)

                    Kommentar


                      #11
                      Gehören Erwerbergemeinschaften jetzt in Zeile 29?
                      Wie oft soll ich eigentlich noch schreiben, dass Einkünfte aus Beteiligungen an Grundstücksgemeinschaften ab 2023

                      in der neuen Anlage V-Sonstige zu erklären sind und nicht mehr in der Anlage V?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X