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Anlage V 2023 1. Objekt Werbungskosten nur teilweise aus dem Vorjahr übernommen ...

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    Anlage V 2023 1. Objekt Werbungskosten nur teilweise aus dem Vorjahr übernommen ...

    Hallo!

    Bei der Jahresübernahme Anlage V von 2022 auf 2023 besteht nicht nur das schon bekannte Problem,

    1. dass nur das erste Mietobjekt ins neue Jahr übernommen wird,

    sondern es besteht auch noch das Problem, dass beim ersten Mietobjekt

    2. die Werbungskosten unvollständig übernommen werden:
    2.1. Gebäude-Abschreibung fehlt,
    2.2. zu verteilender Erhaltungsaufwand aus Vorjahren fehlt.
    2.3. Einträge aus Zeilen 47, 48 und 50 fehlen ebenfalls.

    Da muss aufgepasst werden, dass nach diesem "marginalen" Jahreswechsel nichts fehlt ...

    Immerhin wurde ein "Bearbeitungshinweis" eingestellt - zwar nur auf der "Startseite des Formulars" und nicht gleichzeitig auf/bei der Anlage V - aber immerhin ein Hinweis:

    Wichtiger Hinweis zur Anlage V
    Leider steht bei der Anlage V der Einkommensteuererklärung 2023 die Datenübernahme aus einem früheren Veranlagungszeitraum einmalig nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung. Die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Bitte achten Sie daher auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und den Werbungskosten dazu.
    Zuletzt geändert von Uwe64; 02.04.2024, 23:39.

    #2
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
    sondern es besteht auch noch das Problem, dass beim ersten Mietobjekt

    2. die Werbungskosten unvollständig übernommen werden:
    2.1. Gebäude-Abschreibung fehlt,
    [/B]
    Guter Hinweis den ich bestätigen kann, vielen Dank!

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      #3
      und dann wurde die Unterseite der Unterseite für die Werbungskosten/AfA auch noch etwas sehr versteckt in der Formularübersicht.
      Ursprünglich ging es bei mir nach Formular-Zeile 32 mit den Zeilen 54ff weiter.
      Ich hatte bereits einen Fehler vermutet.

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        #4
        Hallo!

        Mit der Datenübernahme von 2022 nach 2023 werden jetzt zumindest einmal zwei Anlagen V übernommen - mein Fall hat auch nur zwei Anlagen V - ob mehr als zwei übernommen werden, kann ich aktuell noch nicht sagen.

        Beim Prüfen werden viele Fehler und Konflickte angezeigt - ich geh jetzt mal diese der Reihe nach durch, kontrolliere danach, ob die Übernahme irgendwas "verschluckt" hat, und poste dann das Ergebnis.

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          #5
          ... werden jetzt zumindest einmal zwei Anlagen V übernommen - mein Fall hat auch nur zwei Anlagen V - ob mehr als zwei übernommen werden, kann ich aktuell noch nicht sagen.
          Was inzwischen funktioniert und was nicht, kannst du hier nachlesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...792#post441792
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für die Info Charlie24!

            Mein "Anlage V Bearbeitungsergebnis":

            Wenn man nach dem Jahreswechsel sofort auf "Prüfen" geht und die Meldungen abarbeitet, ist schon ein großer Teil geschafft.

            Der Rest ist weiterhin Handarbeit, daran wird sich nichts mehr ändern, siehe den Link von Charlie24!

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