Hallo!
Bei der Jahresübernahme Anlage V von 2022 auf 2023 besteht nicht nur das schon bekannte Problem,
1. dass nur das erste Mietobjekt ins neue Jahr übernommen wird,
sondern es besteht auch noch das Problem, dass beim ersten Mietobjekt
2. die Werbungskosten unvollständig übernommen werden:
2.1. Gebäude-Abschreibung fehlt,
2.2. zu verteilender Erhaltungsaufwand aus Vorjahren fehlt.
2.3. Einträge aus Zeilen 47, 48 und 50 fehlen ebenfalls.
Da muss aufgepasst werden, dass nach diesem "marginalen" Jahreswechsel nichts fehlt ...
Immerhin wurde ein "Bearbeitungshinweis" eingestellt - zwar nur auf der "Startseite des Formulars" und nicht gleichzeitig auf/bei der Anlage V - aber immerhin ein Hinweis:
Wichtiger Hinweis zur Anlage V
Leider steht bei der Anlage V der Einkommensteuererklärung 2023 die Datenübernahme aus einem früheren Veranlagungszeitraum einmalig nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung. Die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Bitte achten Sie daher auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und den Werbungskosten dazu.
Bei der Jahresübernahme Anlage V von 2022 auf 2023 besteht nicht nur das schon bekannte Problem,
1. dass nur das erste Mietobjekt ins neue Jahr übernommen wird,
sondern es besteht auch noch das Problem, dass beim ersten Mietobjekt
2. die Werbungskosten unvollständig übernommen werden:
2.1. Gebäude-Abschreibung fehlt,
2.2. zu verteilender Erhaltungsaufwand aus Vorjahren fehlt.
2.3. Einträge aus Zeilen 47, 48 und 50 fehlen ebenfalls.
Da muss aufgepasst werden, dass nach diesem "marginalen" Jahreswechsel nichts fehlt ...
Immerhin wurde ein "Bearbeitungshinweis" eingestellt - zwar nur auf der "Startseite des Formulars" und nicht gleichzeitig auf/bei der Anlage V - aber immerhin ein Hinweis:
Wichtiger Hinweis zur Anlage V
Leider steht bei der Anlage V der Einkommensteuererklärung 2023 die Datenübernahme aus einem früheren Veranlagungszeitraum einmalig nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung. Die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Bitte achten Sie daher auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und den Werbungskosten dazu.
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