Einen schönen guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. Anlage V: Wo kann ich die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten ansetzen?
Wir hatten bei der Nebenkostenabrechnung von letztem Jahr eine Nachzahlung (läuft über eine Verwaltung), diese hab ich bei den Einnahmen unter Punkt 21 angegeben.
Welche Kosten der Abrechnung darf ich unter Punkt 13 der Anlage V - Umgelegte Kosten angeben? Die umlagefähigen Kosten in der Abrechnung verrechnet man ja mit seinem Mieter, darf man die in der Steuererklärung trotzdem angeben?
Unter Punkt 14 - nicht umlagefähige Kosten habe ich diese laut der Abrechnung eingegeben (u.a. z.B. Verwalterkosten, Kontoführungsgebühren)
Vielen Dank schonmal.
ich habe eine Frage bzgl. Anlage V: Wo kann ich die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten ansetzen?
Wir hatten bei der Nebenkostenabrechnung von letztem Jahr eine Nachzahlung (läuft über eine Verwaltung), diese hab ich bei den Einnahmen unter Punkt 21 angegeben.
Welche Kosten der Abrechnung darf ich unter Punkt 13 der Anlage V - Umgelegte Kosten angeben? Die umlagefähigen Kosten in der Abrechnung verrechnet man ja mit seinem Mieter, darf man die in der Steuererklärung trotzdem angeben?
Unter Punkt 14 - nicht umlagefähige Kosten habe ich diese laut der Abrechnung eingegeben (u.a. z.B. Verwalterkosten, Kontoführungsgebühren)
Vielen Dank schonmal.
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