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Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

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    #16
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Ihr wart doch 2023 noch verheiratet!

    Du kannst durchaus beim Vornamen das Todesdatum ergänzen, wenn Du das so möchtest, z. B. Friedrich, verst. 01.07.2023.
    Es gibt inzwischen (ich glaube erst seit 2023) ein extra Feld in Zeile 8 bzw. 20 wo das Sterbedatum eingetragen werden muss.

    Angaben im Feld "verwittwet seit" müssen erst im nächsten Jahr bei der 24er Steuererklärung gemacht werden, dann bist Du in der Tat Person A und keine Angaben bei Person B mehr, Du bekommst aber noch die Steuer nach der Splittingtabelle wenn im Feld "verwittwet seit" ein Datum aus dem Vorjahr steht, sogenanntes Gnadensplitting.

    Ich würde nochmal ganz von vorne anfangen und Person A und B richtig herum eintragen. Sonst nervt das nur den Bearbeiter und es können Fehler entstehen.

    In der Anlage Kinder keinerlei Angaben zu einem "anderen Elternteil". Nichts. Bei keinem der Kinder.

    Wenn Du den Bescheinigungsabruf nutzt dürfte das ja nicht so viel Aufwand sein, aber dann stimmt alles.

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      #17
      Zitat von Dorotad Beitrag anzeigen
      In dem Feld zu "anderen Elternteil" habe ich auch keine Angaben gemacht. Soll ich dann dieses Sterbedatum bei der Anlage "Kinder" dann ganz entfernen? Bezieht sie sich tatsächlich nur auf "anderen Elternteil" und nicht auf Personen A und B?
      Ja.

      und Ja.

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        #18
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Es gibt inzwischen (ich glaube erst seit 2023) ein extra Feld in Zeile 8 bzw. 20 wo das Sterbedatum eingetragen werden muss.
        Stimmt, ja! Sehr sinnvoll eigentlich.

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          #19
          In der Anlage Kind ist der Todeszeitpunkt des Vaters allenfalls in Zeile 10 "Kindschaftsverhältnis bestand von-bis" zur berücksichtigen, wobei das rechtliche Kindschaftsverhältnis ja nicht durch den Tod beendet wurde, hier könnte es also durchaus richtig sein, bei beiden Eltern das ganze Jahr einzutragen.

          Nur keine weiteren Angaben mehr in den Zeilen darunter machen, die beziehen sich immer auf einen "anderen" Elternteil, d. h. einer für den die Steuererklärung hier nicht abgegeben wird.

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            #20
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

            Es gibt inzwischen (ich glaube erst seit 2023) ein extra Feld in Zeile 8 bzw. 20 wo das Sterbedatum eingetragen werden muss.

            Angaben im Feld "verwittwet seit" müssen erst im nächsten Jahr bei der 24er Steuererklärung gemacht werden, dann bist Du in der Tat Person A und keine Angaben bei Person B mehr, Du bekommst aber noch die Steuer nach der Splittingtabelle wenn im Feld "verwittwet seit" ein Datum aus dem Vorjahr steht, sogenanntes Gnadensplitting.

            Ich würde nochmal ganz von vorne anfangen und Person A und B richtig herum eintragen. Sonst nervt das nur den Bearbeiter und es können Fehler entstehen.

            In der Anlage Kinder keinerlei Angaben zu einem "anderen Elternteil". Nichts. Bei keinem der Kinder.

            Wenn Du den Bescheinigungsabruf nutzt dürfte das ja nicht so viel Aufwand sein, aber dann stimmt alles.
            alles klar. Ich habe gedacht, dass ich bereits jetzt Sterbedatum von meinem Mann eintragen muss.
            Neu zu machen ist trotzdem ein Aufwand, da die Daten von meinem Mann kann ich nicht abrufen und das ist auch einiges. Dazu noch alles, was man als Kosten, die man abschreiben muss... immerhin habe ich das schon mal ausprobiert, somit sollte es schneller gehen.
            So wie ich auch gelesen habe, Weisenrente von Kinder muss ich gar nicht angeben, oder?

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              #21
              Zitat von Dorotad Beitrag anzeigen


              Weisenrente von Kinder muss ich gar nicht angeben, oder?
              Die Halbwaisenrente gehört nicht in Deine Steuererklärung sondern allenfalls in die Steuererklärung des betroffenen Kindes. Wenn das Kind keine sonstigen Einkünfte hat liegt es alleine mit der Rente vermutlich unter dem Grundfreibetrag und es besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Anders könnte das sein wenn das Kind besispielsweise selbst eine Ausbildungsvergütung erhält.

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                #22
                Zitat von Dorotad Beitrag anzeigen

                Ich habe gedacht, dass ich bereits jetzt Sterbedatum von meinem Mann eintragen muss.
                Ja, aber in Zeile 8 (oder in Deiner Version in Zeile 20) des Hauptvordruckes, NICHT in der Anlage Kind.

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