Zitat von L. E. Fant
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Angaben im Feld "verwittwet seit" müssen erst im nächsten Jahr bei der 24er Steuererklärung gemacht werden, dann bist Du in der Tat Person A und keine Angaben bei Person B mehr, Du bekommst aber noch die Steuer nach der Splittingtabelle wenn im Feld "verwittwet seit" ein Datum aus dem Vorjahr steht, sogenanntes Gnadensplitting.
Ich würde nochmal ganz von vorne anfangen und Person A und B richtig herum eintragen. Sonst nervt das nur den Bearbeiter und es können Fehler entstehen.
In der Anlage Kinder keinerlei Angaben zu einem "anderen Elternteil". Nichts. Bei keinem der Kinder.
Wenn Du den Bescheinigungsabruf nutzt dürfte das ja nicht so viel Aufwand sein, aber dann stimmt alles.
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