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Kalamitätsholz

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    Kalamitätsholz

    Habe bisher in Elster keine Einnahmen aus Holzverkauf eingetragen. Muss nun Einnahmen (und Unkosten) aus dem Verkauf von Borkenkäferholz (Kalamitätsholz nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG) angeben. Finde die Stelle in den Elsterformularen nicht. Wer kann mir einen Tipp geben? Vielen Dank! hdgb

    #2
    Deine Angaben sind recht dürftig. Bist du z.B. Waldbesitzer oder Holzhändler? Hast du ein Gewerbe angemeldet?

    Ggf. kommt das Formular EÜR in Betracht. Und / oder auch der sog. steuerliche Erfassungsbogen und eine USt-Erklärung. (Quiz ohne Gewinnmöglichkeit)

    Aus Zeitgründen und mangels guter Expertise muss ich mich aber aus diesem Thread ausklinken.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Da es eine Anlage 34b gibt, könnte die vielleicht ein guter Startpunkt sein.

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