Hallo, bin neu hier! Mache seit einigen Jahren meine U-St-Erklärung und seit 2022 auch eine "gesonderte und einheitliche Feststellung .... Einkommensbesteuerung" für eine GBR mit meinen Kindern! wir haben zusammen ein Ferienhaus, welches wir ausschließlich vermieten - nicht selber nutzen!
In 2022 mußte ich für das vermietetes Ferienhaus nur eine" Anlage V für Einkünfte für Vermietung und Verpachtung" ausfüllen; jetzt verlangt Elster, dass ich auch noch eine "Anlage V Fewo für Einkünfte und Verpachtung von Ferienwohnungen ...." ausfülle. Da sind da so Fragen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, der Anzahl der vermieteten Tage etc drin. diese Angaben weiß ich gar nicht. Ist diese "Anlage V Fewo" neu? Wo bekommt man die die nötigen Angaben her? Kann man das Ausfüllen der "Anlage V Fewo" vermeidenß
Danke für einen Tip! Bin gespannt!
LG UG
In 2022 mußte ich für das vermietetes Ferienhaus nur eine" Anlage V für Einkünfte für Vermietung und Verpachtung" ausfüllen; jetzt verlangt Elster, dass ich auch noch eine "Anlage V Fewo für Einkünfte und Verpachtung von Ferienwohnungen ...." ausfülle. Da sind da so Fragen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, der Anzahl der vermieteten Tage etc drin. diese Angaben weiß ich gar nicht. Ist diese "Anlage V Fewo" neu? Wo bekommt man die die nötigen Angaben her? Kann man das Ausfüllen der "Anlage V Fewo" vermeidenß
Danke für einen Tip! Bin gespannt!
LG UG
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