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Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?

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    Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?

    Hallo! Totaler Anfänger hier, bitte nett sein...

    Bei meiner Steuerberechnung scheint das Splitting-Verfahren komplett abwesend zu sein.

    Einkommen Mann: 60.000 Euro
    Einkommen Frau: 15.000 Euro
    Insgesamt: 70.000 Euro

    Einkommensteuer: 13.000 (Satz: 18%)

    Das (gerundete Zahlen) steht in der Steuerberechnung.

    Aber wo bleibt das Splitting?!

    Laut Splitting wäre, meines Verstehens, der Einkommensteuer:

    70.000 Euro / 2 = 35.000 Euro
    Einkommensteuer = 2.800 Euro (Satz: 8%)
    Einkommensteuer verdoppelt = 5.600 Euro

    Gibts bei mir eventuell ein blöder Gedenkfehler?

    Vielen Dank!



    #2
    Was steht denn bei der Steuerberechnung zu versteuern nach Grundtabelle oder nach Splittingtabelle?

    Kommentar


      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Was steht denn bei der Steuerberechnung zu versteuern nach Grundtabelle oder nach Splittingtabelle?
      "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG nach dem Splittingtarif"

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        #4
        Erstens steht in der Steuerberechnung, ob der Grund- oder Splittingtarif verwendet wurde.
        Zweitens komme ich mit dem BMF Steuerrechner bei einem zvE von 70T auf gut 2400€ Steuern, 17,7%. Hast du vielleicht in irgendeinen brutto netto Rechner deine 35T halbes zvE als brutto eingegeben?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Pixie Beitrag anzeigen

          "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG nach dem Splittingtarif"
          Da muss man ja erstmal wissen, wie hoch der Betrag ist, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

          Kommentar


            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Da muss man ja erstmal wissen, wie hoch der Betrag ist, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
            Das kann ich leider nicht verstehen...

            Kommentar


              #7
              zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG ...
              Der Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Der Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.
                Hmmm. Kannst du mir das bitte erklären?

                Kommentar


                  #9
                  Wennn ihr noch 10.000 Euro Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld erhalten habt, berechnet sich der Steuersatz nicht auf 70.000, sondern auf 80.000 Euro. Die Leistung selbst ist steuerfrei.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Der Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.
                    Allzu hoch kann der dem Progressionsvorbehalt unterliegende Teil nicht sein, denn https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml spuckt für 70T und verheiratet schon alleine 2.432=17,76% aus.

                    Interessanterweise kommt bei Eingabe von 35T und verheiratet 2.660=7,6% raus... Also bei Splittingtarif doppelt kommt fast das Wunschergebnis raus, aber leider falsch.

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                      #11
                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Wennn ihr noch 10.000 Euro Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld erhalten habt, berechnet sich der Steuersatz nicht auf 70.000, sonder auf 80.000 Euro. Die Leistung selbst ist steuerfrei.
                      Also, ich kann versichern: wir haben 0 Euro an Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld bekommen. Also, Progressionsvorbehalt ist nicht beeinflußt.

                      Also?

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                        #12
                        Also, ich kann versichern: wir haben 0 Euro an Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld bekommen.
                        Vielleicht ist da noch ein Eintrag aus einer Datenübernahme aus dem Vorjahr vorhanden ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Vielleicht ist da noch ein Eintrag aus einer Datenübernahme aus dem Vorjahr vorhanden ?
                          Ich habe keine Datenübernahme verwendet. Alles frisch eingetragen.

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                            #14
                            Zitat von Pixie Beitrag anzeigen

                            Ich habe keine Datenübernahme verwendet. Alles frisch eingetragen.
                            Wenn in der Berechnung auf den Progressionsvorbehalt verwiesen wird, denkt Mein Elster sich das nicht aus, sondern verwendet die von DIR gemachten Angaben.

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                              #15
                              Zitat von multi Beitrag anzeigen

                              Wenn in der Berechnung auf den Progressionsvorbehalt verwiesen wird, denkt Mein Elster sich das nicht aus, sondern verwendet die von DIR gemachten Angaben.
                              Gibt es in ELSTER keine Funktion, die den Progressionsvorbehalt einfach zeigen? Dann könnte ich vielleicht wissen, woher diese angebliche Zahlen kommen.

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