Dann ist es der Klassiker bei Steuerklasse III und V.
			
		
	Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Ich warte mal die Antwort zum Bruttolohn ab.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Bruttolohn war wie gesagt 60.000.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch warte mal die Antwort zum Bruttolohn ab.
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 Dann solltest du zunächst die Steuererklärung vervollständigen. Am schnellsten geht das über den Bescheinigungsabruf,Bruttolohn war wie gesagt 60.000.
 
 der füllt dir nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand aus, was du offensichtlich bisher nicht gemacht hast.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Hallo,
 
 Bei 10.000 auf Steuerklasse 5 kann es niemals zu 5.800 Euro Nachzahlung kommen, mit den bereits gezahlten Lohnsteuern wäre das ja ein Steuersatz von 66%. [für Insider gerechnet, bitte nicht hinterfragen]Dann ist es der Klassiker bei Steuerklasse III und V.
 
 Das scheint mir mal wieder die Ursache (mal wieder, weil das hier im Forum mit Abstand der häufigste Fehler ist).der füllt dir nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand aus, was du offensichtlich bisher nicht gemacht hast.
 
 StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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 Da die angegebenen Bruttolöhne mit dem angegebenen zvE identisch waren, ist das offensichtlich die Ursache.Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
 Das scheint mir mal wieder die Ursache (mal wieder, weil das hier im Forum mit Abstand der häufigste Fehler ist).
 
 Wie war das mit "Die Kuh Elsa ist tot"? Wir sind jetzt davon, dass Mein Elster angeblich das Splitting nicht rechnen könne, nach vielen Iterationen dabei gelandet, dass eine essentielle Anlage vergessen wurde.
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 Was mir immer unverständlicher wird. Inzwischen ist die Anlage Vorsorgeaufwand beim Start eines Entwurfs bereits vorausgewählt.... dass eine essentielle Anlage vergessen wurde.
 
 Warum sie dann nicht ausgefüllt wird, keine Ahnung ! Den Hinweis in meiner Signatur hat Pixie auch nicht gelesen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Ich habe das Wundern in diesem Forum aufgegeben. Ich habe aber mal einer Angehörigen zugeschaut, als sie in Mein Elster ihre ESt1A alleine erstellen wollte. Ich musste praktisch jeden Begriff übersetzen, der in Fragen auftauchte. Angefangen bei der Frage, ob Daten aus früheren Abgaben übernommen werden sollen ("Abgaben? Ich habe nichts abgegeben") über den auch mir völlig unverständlichen Begriff des "Einfüllens" bis "Vorsorgeaufwand". Wenn ich nicht eingegriffen hätte, hätte immer "Kenn ich nicht, brauch ich nicht" gesiegt.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas mir immer unverständlicher wird. Inzwischen ist die Anlage Vorsorgeaufwand beim Start eines Entwurfs bereits vorausgewählt.
 
 Warum sie dann nicht ausgefüllt wird, keine Ahnung ! Den Hinweis in meiner Signatur hat Pixie auch nicht gelesen.
 
 Ich bn da selber etwas ratlos, wo da offensichtlich die Nutzerführung versagt. Vielleicht müsste Mein Elster rot und gelb blinken und die Titelmelodie vom Weißen Hai in 100dB abspielen, wenn man die Anlage Vorsorgeaufwand löschen will, aber wahrscheinlich werden dann einfach der Monitor ausgeschaltet und die Ohropax rausgeholt.
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 Ihr habt alle die richtige Ursache entdeckt. Danke!
 
 Zur Unverständlichkeit, warum so was passiert, habe ich eine gute Antwort:
 
 Die vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand habe ich AKTIV leer gelöscht, weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."
 
 
 
 Was tun. Ich bin Anfänger, wie gesagt. Ich finde so was am Internet, und sage und schreibe auf steuern.de, und tue genau was dort steht. Habe ich das da total falsch interpretiert?
 
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 Dumme Frage (wirst du mich wieder anschreien? Naja, egal).Zitat von multi Beitrag anzeigenIch komme bei 3/5 auf eine Nachzahlung von gut 1000€.
 
 Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
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 Diesen irreführenden Hinweis, der nur bei Einreichung der Steuererklärung auf Papier Sinn macht, findet man leider recht häufig.Habe ich das da total falsch interpretiert?
 
 In den Rentenanpassungsmitteilungen, die wir gestern erhalten haben, findet sich dieser Hinweis ebenfalls. Wer Mein ELSTER
 
 oder ein Steuerprogramm verwendet, muss jedoch alle Daten erfassen, sonst stimmt die Steuervorausberechnung nicht.
 
 Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen. Einfach den Entwurf öffnen und den Abruf über den Button mit den 3 Punkten
 
 auf der linken Seite unten starten. Der Abruf muss personenbezogen erfolgen.
 
 Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpgFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Die Frage stellt sich gar nicht, weil bekanntlich bei der Kombi 3/5 eine Erklärungspflicht besteht, wenn auf Steuerklasse 5 Entgelt erzielt wurde.Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
 
 Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
 
 Ansonsten ist es kein Anschreien, wenn man jemanden nach der dritten Iteration, in der man ihn erfolglos darauf hinweist, dass er den Rechner falsch bedient, fragt, ob das alles ernst gemeint ist. Wir antworten hier alle freiwillig und wollen nicht veralbert werden.
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 Hallo,
 
 Das ist auch richtig (richtig im Sinne von zulässig). Nur kann dann natürlich die Berechnung nicht mehr funktionieren.weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."
 
 Dann muss man keine Erklärung abgeben.Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
 Das kann praktisch aber nur mit sehr kleinen Nachzahlungen vorkommen. Ist sie größer, dann liegt sehr wahrscheinlich eine Pflichtveranlagung vor (warum kann man pauschal nicht sagen, oft sind es Einkünfte die dem Progressionbsvorbehalt unterliegen, aber es gibt zahlreiches mehr).
 
 Stefan
 Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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 Das gilt für Abgaben auf Papier und steht dort auch amtlich drauf. Für die elektronische Erklärung ist es offensichtlich falsch. Zumindest können Daten, die nicht eingegeben werden, schlecht in der Vorausberechnung berücksichtigt werden.Zitat von Pixie Beitrag anzeigenZur Unverständlichkeit, warum so was passiert, habe ich eine gute Antwort:
 
 Die vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand habe ich AKTIV leer gelöscht, weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."
 
 
 
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 Es steht nur leider auch anderswo und zwar ohne jede Einschränkung. Auf unseren Rentenanpassungsmitteilungen heißt es lapidar:Das gilt für Abgaben auf Papier und steht dort auch amtlich drauf.
 
 Die gemeldeten Daten müssen sie nicht in ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Diese Daten sind ihrem Finanzamt bekannt und
 werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie keine abweichenden Daten eintragen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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