Dann ist es der Klassiker bei Steuerklasse III und V.
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Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch warte mal die Antwort zum Bruttolohn ab.
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Bruttolohn war wie gesagt 60.000.
der füllt dir nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand aus, was du offensichtlich bisher nicht gemacht hast.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo,
Dann ist es der Klassiker bei Steuerklasse III und V.
der füllt dir nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand aus, was du offensichtlich bisher nicht gemacht hast.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
Das scheint mir mal wieder die Ursache (mal wieder, weil das hier im Forum mit Abstand der häufigste Fehler ist).
Wie war das mit "Die Kuh Elsa ist tot"? Wir sind jetzt davon, dass Mein Elster angeblich das Splitting nicht rechnen könne, nach vielen Iterationen dabei gelandet, dass eine essentielle Anlage vergessen wurde.
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... dass eine essentielle Anlage vergessen wurde.
Warum sie dann nicht ausgefüllt wird, keine Ahnung ! Den Hinweis in meiner Signatur hat Pixie auch nicht gelesen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas mir immer unverständlicher wird. Inzwischen ist die Anlage Vorsorgeaufwand beim Start eines Entwurfs bereits vorausgewählt.
Warum sie dann nicht ausgefüllt wird, keine Ahnung ! Den Hinweis in meiner Signatur hat Pixie auch nicht gelesen.
Ich bn da selber etwas ratlos, wo da offensichtlich die Nutzerführung versagt. Vielleicht müsste Mein Elster rot und gelb blinken und die Titelmelodie vom Weißen Hai in 100dB abspielen, wenn man die Anlage Vorsorgeaufwand löschen will, aber wahrscheinlich werden dann einfach der Monitor ausgeschaltet und die Ohropax rausgeholt.
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Ihr habt alle die richtige Ursache entdeckt. Danke!
Zur Unverständlichkeit, warum so was passiert, habe ich eine gute Antwort:
Die vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand habe ich AKTIV leer gelöscht, weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."
https://www.steuern.de/steuererklaer...orsorgeaufwand
Was tun. Ich bin Anfänger, wie gesagt. Ich finde so was am Internet, und sage und schreibe auf steuern.de, und tue genau was dort steht. Habe ich das da total falsch interpretiert?
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Zitat von multi Beitrag anzeigenIch komme bei 3/5 auf eine Nachzahlung von gut 1000€.
Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
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Habe ich das da total falsch interpretiert?
In den Rentenanpassungsmitteilungen, die wir gestern erhalten haben, findet sich dieser Hinweis ebenfalls. Wer Mein ELSTER
oder ein Steuerprogramm verwendet, muss jedoch alle Daten erfassen, sonst stimmt die Steuervorausberechnung nicht.
Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen. Einfach den Entwurf öffnen und den Abruf über den Button mit den 3 Punkten
auf der linken Seite unten starten. Der Abruf muss personenbezogen erfolgen.
Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Ansonsten ist es kein Anschreien, wenn man jemanden nach der dritten Iteration, in der man ihn erfolglos darauf hinweist, dass er den Rechner falsch bedient, fragt, ob das alles ernst gemeint ist. Wir antworten hier alle freiwillig und wollen nicht veralbert werden.
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Hallo,
weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."
Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Das kann praktisch aber nur mit sehr kleinen Nachzahlungen vorkommen. Ist sie größer, dann liegt sehr wahrscheinlich eine Pflichtveranlagung vor (warum kann man pauschal nicht sagen, oft sind es Einkünfte die dem Progressionbsvorbehalt unterliegen, aber es gibt zahlreiches mehr).
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von Pixie Beitrag anzeigenZur Unverständlichkeit, warum so was passiert, habe ich eine gute Antwort:
Die vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand habe ich AKTIV leer gelöscht, weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."
https://www.steuern.de/steuererklaer...orsorgeaufwand
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Das gilt für Abgaben auf Papier und steht dort auch amtlich drauf.
Die gemeldeten Daten müssen sie nicht in ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Diese Daten sind ihrem Finanzamt bekannt und
werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie keine abweichenden Daten eintragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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