Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?

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  • Charlie24
    antwortet
    Das gilt für Abgaben auf Papier und steht dort auch amtlich drauf.
    Es steht nur leider auch anderswo und zwar ohne jede Einschränkung. Auf unseren Rentenanpassungsmitteilungen heißt es lapidar:

    Die gemeldeten Daten müssen sie nicht in ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Diese Daten sind ihrem Finanzamt bekannt und
    werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie keine abweichenden Daten eintragen.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
    Zur Unverständlichkeit, warum so was passiert, habe ich eine gute Antwort:

    Die vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand habe ich AKTIV leer gelöscht, weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."

    Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung korrekt auszufüllen.


    Das gilt für Abgaben auf Papier und steht dort auch amtlich drauf. Für die elektronische Erklärung ist es offensichtlich falsch. Zumindest können Daten, die nicht eingegeben werden, schlecht in der Vorausberechnung berücksichtigt werden.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."
    Das ist auch richtig (richtig im Sinne von zulässig). Nur kann dann natürlich die Berechnung nicht mehr funktionieren.

    Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
    Dann muss man keine Erklärung abgeben.
    Das kann praktisch aber nur mit sehr kleinen Nachzahlungen vorkommen. Ist sie größer, dann liegt sehr wahrscheinlich eine Pflichtveranlagung vor (warum kann man pauschal nicht sagen, oft sind es Einkünfte die dem Progressionbsvorbehalt unterliegen, aber es gibt zahlreiches mehr).

    Stefan

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Pixie Beitrag anzeigen


    Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
    Die Frage stellt sich gar nicht, weil bekanntlich bei der Kombi 3/5 eine Erklärungspflicht besteht, wenn auf Steuerklasse 5 Entgelt erzielt wurde.

    Ansonsten ist es kein Anschreien, wenn man jemanden nach der dritten Iteration, in der man ihn erfolglos darauf hinweist, dass er den Rechner falsch bedient, fragt, ob das alles ernst gemeint ist. Wir antworten hier alle freiwillig und wollen nicht veralbert werden.

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  • Charlie24
    antwortet
    Habe ich das da total falsch interpretiert?
    Diesen irreführenden Hinweis, der nur bei Einreichung der Steuererklärung auf Papier Sinn macht, findet man leider recht häufig.

    In den Rentenanpassungsmitteilungen, die wir gestern erhalten haben, findet sich dieser Hinweis ebenfalls. Wer Mein ELSTER

    oder ein Steuerprogramm verwendet, muss jedoch alle Daten erfassen, sonst stimmt die Steuervorausberechnung nicht.

    Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen. Einfach den Entwurf öffnen und den Abruf über den Button mit den 3 Punkten

    auf der linken Seite unten starten. Der Abruf muss personenbezogen erfolgen.

    Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Ich komme bei 3/5 auf eine Nachzahlung von gut 1000€.
    Dumme Frage (wirst du mich wieder anschreien? Naja, egal).

    Wenn man als Arbeinhemer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben; und wenn man immer auf eine Nachzahlung kommt; dann warum überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

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  • Pixie
    antwortet
    Ihr habt alle die richtige Ursache entdeckt. Danke!

    Zur Unverständlichkeit, warum so was passiert, habe ich eine gute Antwort:

    Die vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand habe ich AKTIV leer gelöscht, weil hier steht "Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden."

    Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung korrekt auszufüllen.


    Was tun. Ich bin Anfänger, wie gesagt. Ich finde so was am Internet, und sage und schreibe auf steuern.de, und tue genau was dort steht. Habe ich das da total falsch interpretiert?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was mir immer unverständlicher wird. Inzwischen ist die Anlage Vorsorgeaufwand beim Start eines Entwurfs bereits vorausgewählt.

    Warum sie dann nicht ausgefüllt wird, keine Ahnung ! Den Hinweis in meiner Signatur hat Pixie auch nicht gelesen.
    Ich habe das Wundern in diesem Forum aufgegeben. Ich habe aber mal einer Angehörigen zugeschaut, als sie in Mein Elster ihre ESt1A alleine erstellen wollte. Ich musste praktisch jeden Begriff übersetzen, der in Fragen auftauchte. Angefangen bei der Frage, ob Daten aus früheren Abgaben übernommen werden sollen ("Abgaben? Ich habe nichts abgegeben") über den auch mir völlig unverständlichen Begriff des "Einfüllens" bis "Vorsorgeaufwand". Wenn ich nicht eingegriffen hätte, hätte immer "Kenn ich nicht, brauch ich nicht" gesiegt.

    Ich bn da selber etwas ratlos, wo da offensichtlich die Nutzerführung versagt. Vielleicht müsste Mein Elster rot und gelb blinken und die Titelmelodie vom Weißen Hai in 100dB abspielen, wenn man die Anlage Vorsorgeaufwand löschen will, aber wahrscheinlich werden dann einfach der Monitor ausgeschaltet und die Ohropax rausgeholt.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... dass eine essentielle Anlage vergessen wurde.
    Was mir immer unverständlicher wird. Inzwischen ist die Anlage Vorsorgeaufwand beim Start eines Entwurfs bereits vorausgewählt.

    Warum sie dann nicht ausgefüllt wird, keine Ahnung ! Den Hinweis in meiner Signatur hat Pixie auch nicht gelesen.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

    Das scheint mir mal wieder die Ursache (mal wieder, weil das hier im Forum mit Abstand der häufigste Fehler ist).
    Da die angegebenen Bruttolöhne mit dem angegebenen zvE identisch waren, ist das offensichtlich die Ursache.

    Wie war das mit "Die Kuh Elsa ist tot"? Wir sind jetzt davon, dass Mein Elster angeblich das Splitting nicht rechnen könne, nach vielen Iterationen dabei gelandet, dass eine essentielle Anlage vergessen wurde.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Dann ist es der Klassiker bei Steuerklasse III und V.
    Bei 10.000 auf Steuerklasse 5 kann es niemals zu 5.800 Euro Nachzahlung kommen, mit den bereits gezahlten Lohnsteuern wäre das ja ein Steuersatz von 66%. [für Insider gerechnet, bitte nicht hinterfragen]

    der füllt dir nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand aus, was du offensichtlich bisher nicht gemacht hast.
    Das scheint mir mal wieder die Ursache (mal wieder, weil das hier im Forum mit Abstand der häufigste Fehler ist).

    Stefan

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  • multi
    antwortet
    Ich komme bei 3/5 auf eine Nachzahlung von gut 1000€.

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  • Charlie24
    antwortet
    Bruttolohn war wie gesagt 60.000.
    Dann solltest du zunächst die Steuererklärung vervollständigen. Am schnellsten geht das über den Bescheinigungsabruf,

    der füllt dir nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand aus, was du offensichtlich bisher nicht gemacht hast.

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich warte mal die Antwort zum Bruttolohn ab.
    Bruttolohn war wie gesagt 60.000.

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  • Charlie24
    antwortet
    Dann ist es der Klassiker bei Steuerklasse III und V.
    Ich warte mal die Antwort zum Bruttolohn ab.

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