Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?

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  • Kloebi
    antwortet
    Dann ist es der Klassiker bei Steuerklasse III und V.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Frage ist: warum war der Lohnsteuer während des Jahres so niedrig? Warum nur 10% Satz beim Mann?
    Das musst du deinen Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbüro fragen. Wie hoch war denn dein Bruttolohn ?

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Hast du bei 2 x 35.000 auch schon in die Splittingtabelle geschaut? Da musst du natürlich die Grundtabelle nehmen. das ist dann der Gedankenfehler.
    Lass uns die Frage aus einer anderen Richtung angehen:

    Der Mann (Einkünfte 60.000 Euro) hat schon während des Jahres 6.000 Euro Lohnsteuer bezahlt. Satz: 10%
    Die Frau (Einkünfte 10.000 Euro) hat schon während des Jahres 800 Euro Lohnsteuer bezahlt. Satz: 8%

    Aber nun, nach der Steuererklärung, springt der Satz auf 18% und das Paar muss 5.800 Euro Steuer nachzahlen.

    Die Frage ist: warum war der Lohnsteuer während des Jahres so niedrig? Warum nur 10% Satz beim Mann?

    Das ist GENAU meine Situation. Vielleicht ist die Elster-Steuerberechnung richtig, aber die Nachzahlung von 5.800 Euro ist ein Schock. Ich kann das gar nicht zahlen, und verstehe nicht, warum ich das ganze Jahre so wenig Lohnsteuer bezahlt habe.

    Wer weiß die Antwort?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Hast du bei 2 x 35.000 auch schon in die Splittingtabelle geschaut? Da musst du natürlich die Grundtabelle nehmen. das ist dann der Gedankenfehler.
    Siehe Beitrag # 10. Es würde gut passen.

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  • Kloebi
    antwortet
    Hast du bei 2 x 35.000 auch schon in die Splittingtabelle geschaut? Da musst du natürlich die Grundtabelle nehmen. das ist dann der Gedankenfehler.

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  • multi
    antwortet
    Lerne doch erstmal, den von mir verlinkten Steuerrechner zu bedienen. Deine Behauptung, dass ein Single mit 35T nur 8% Steuern zahlen müssen, lässt sich hiermit in Sekunden widerlegen. Es sind nämlich, oh Wunder 17,76%.

    Wenn du ernsthaft erklärt bekommen willst, wo dein Fehler ist, wirst du uns also endlich verraten müssen, wie du auf die angeblichen 8% kommst.

    Ansonsten verschwenden wir hier alle unsere Zeit.

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Willst du uns vereimern?
    Das ist ziemlich aggressiv, findest du nicht?

    Ich brauche eine einfache Erklärung, wie das alles funktioniert (multi, du bist befreit). Ich habe nie im Leben gehört, dass ein Ehepaar, dem schon 7.000 Euro Lohnsteuer während des Jahres abgezogen wurden, eine Steuererklärung einreicht und dadurch ein weiteres 7.000 Euro nachzahlen muss. Kann mir jemand erklären, was hier passiert?

    Es ist toll, dass ihr Screenshots von BFM hinzufügt, aber eine Erklärung ist das leider nicht.

    In der ersten Nachricht dieser Thread habe ich beschrieben, wie ich das Splitting-Verfahren verstehe (Ergebnis: 5.600 Euro Steuer). Keiner von euch war bis jetzt in der Lage, mir zu erklären, warum die Steuer in der Berechnung mehr als das Doppelte sind.

    :-(

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
    Es macht keinen Sinn, dass bei Singles der Steuersatz auf 70T 18% ist, und bei Ehepaaren mit Splitting 17,76%...
    Willst du uns vereimern?

    Bei 70T und alleinstehend kommt 28,07% raus.

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  • Kloebi
    antwortet
    Er ist für Singles auch sicher höher. Da muss dann Grundtabelle stehen.

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nachstehend das Ergebnis für ein zvE von 70T€ bei Zusammenveranlagung:

    Steuer_70TE_2023.jpg
    Lieber Charlie,

    kannst du mir bitte in einfachen Worten erklären? Wie wird das Splitting-Verfahren hier eingesetzt?

    Es macht keinen Sinn, dass bei Singles der Steuersatz auf 70T 18% ist, und bei Ehepaaren mit Splitting 17,76%...

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  • Charlie24
    antwortet
    Also, glaubt ihr mir nun, dass es nicht an den Progressionsvorbehalt liegt...?
    Nachstehend das Ergebnis für ein zvE von 70T€ bei Zusammenveranlagung:

    Steuer_70TE_2023.jpg

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  • Kloebi
    antwortet
    Das war dann aber kein Kindergeld, sondern Kinderkrankengeld (Lohnersatzleistung).

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Pixie Beitrag anzeigen

    Und wie oben erwähnt: selbst wenn das zvE mit Progressionsvorbehalt 80T statt 70T wäre, stimmt der Steuersatz nicht, gemäß Splitting-Verfahren.
    Anderer Meinung BMF Steuerrechner. 19.656€=19,57%. Nochmals schreibe ich es nicht.

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Wenn in der Berechnung auf den Progressionsvorbehalt verwiesen wird, denkt Mein Elster sich das nicht aus, sondern verwendet die von DIR gemachten Angaben.
    Nachtrag (sorry fürs Spamming).

    In der Tat waren 300 Euro Kindergeld eingetragen.

    Dies habe ich nun gelöscht. In der neuen Steuerberechnung steht nun:

    "Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Splittingtarif".

    Also kein Erwähnen von Progressionsvorbehalt. Der Einkommensteuer: genau das gleiche.

    Also, glaubt ihr mir nun, dass es nicht an den Progressionsvorbehalt liegt...?

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Wenn in der Berechnung auf den Progressionsvorbehalt verwiesen wird, denkt Mein Elster sich das nicht aus, sondern verwendet die von DIR gemachten Angaben.
    Und wie oben erwähnt: selbst wenn das zvE mit Progressionsvorbehalt 80T statt 70T wäre, stimmt der Steuersatz nicht, gemäß Splitting-Verfahren.

    Also, was kann das sein? :-(

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