Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Wenn in der Berechnung auf den Progressionsvorbehalt verwiesen wird, denkt Mein Elster sich das nicht aus, sondern verwendet die von DIR gemachten Angaben.
    Gibt es in ELSTER keine Funktion, die den Progressionsvorbehalt einfach zeigen? Dann könnte ich vielleicht wissen, woher diese angebliche Zahlen kommen.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Pixie Beitrag anzeigen

    Ich habe keine Datenübernahme verwendet. Alles frisch eingetragen.
    Wenn in der Berechnung auf den Progressionsvorbehalt verwiesen wird, denkt Mein Elster sich das nicht aus, sondern verwendet die von DIR gemachten Angaben.

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Vielleicht ist da noch ein Eintrag aus einer Datenübernahme aus dem Vorjahr vorhanden ?
    Ich habe keine Datenübernahme verwendet. Alles frisch eingetragen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Also, ich kann versichern: wir haben 0 Euro an Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld bekommen.
    Vielleicht ist da noch ein Eintrag aus einer Datenübernahme aus dem Vorjahr vorhanden ?

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Wennn ihr noch 10.000 Euro Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld erhalten habt, berechnet sich der Steuersatz nicht auf 70.000, sonder auf 80.000 Euro. Die Leistung selbst ist steuerfrei.
    Also, ich kann versichern: wir haben 0 Euro an Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld bekommen. Also, Progressionsvorbehalt ist nicht beeinflußt.

    Also?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.
    Allzu hoch kann der dem Progressionsvorbehalt unterliegende Teil nicht sein, denn https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml spuckt für 70T und verheiratet schon alleine 2.432=17,76% aus.

    Interessanterweise kommt bei Eingabe von 35T und verheiratet 2.660=7,6% raus... Also bei Splittingtarif doppelt kommt fast das Wunschergebnis raus, aber leider falsch.

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  • Kloebi
    antwortet
    Wennn ihr noch 10.000 Euro Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld erhalten habt, berechnet sich der Steuersatz nicht auf 70.000, sondern auf 80.000 Euro. Die Leistung selbst ist steuerfrei.

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.
    Hmmm. Kannst du mir das bitte erklären?

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  • Charlie24
    antwortet
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG ...
    Der Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Da muss man ja erstmal wissen, wie hoch der Betrag ist, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
    Das kann ich leider nicht verstehen...

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Pixie Beitrag anzeigen

    "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG nach dem Splittingtarif"
    Da muss man ja erstmal wissen, wie hoch der Betrag ist, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

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  • multi
    antwortet
    Erstens steht in der Steuerberechnung, ob der Grund- oder Splittingtarif verwendet wurde.
    Zweitens komme ich mit dem BMF Steuerrechner bei einem zvE von 70T auf gut 2400€ Steuern, 17,7%. Hast du vielleicht in irgendeinen brutto netto Rechner deine 35T halbes zvE als brutto eingegeben?

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  • Pixie
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Was steht denn bei der Steuerberechnung zu versteuern nach Grundtabelle oder nach Splittingtabelle?
    "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG nach dem Splittingtarif"

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  • Kloebi
    antwortet
    Was steht denn bei der Steuerberechnung zu versteuern nach Grundtabelle oder nach Splittingtabelle?

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  • Pixie
    hat ein Thema erstellt Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?.

    Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?

    Hallo! Totaler Anfänger hier, bitte nett sein...

    Bei meiner Steuerberechnung scheint das Splitting-Verfahren komplett abwesend zu sein.

    Einkommen Mann: 60.000 Euro
    Einkommen Frau: 15.000 Euro
    Insgesamt: 70.000 Euro

    Einkommensteuer: 13.000 (Satz: 18%)

    Das (gerundete Zahlen) steht in der Steuerberechnung.

    Aber wo bleibt das Splitting?!

    Laut Splitting wäre, meines Verstehens, der Einkommensteuer:

    70.000 Euro / 2 = 35.000 Euro
    Einkommensteuer = 2.800 Euro (Satz: 8%)
    Einkommensteuer verdoppelt = 5.600 Euro

    Gibts bei mir eventuell ein blöder Gedenkfehler?

    Vielen Dank!


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