Ich bitte um eine Info: Laut Internet kann man Erschließungskosten eventuell als Werbungskosten geltend machen. In welches Formular muss das dann eingetragen werden. Ist das dann Anlage N? Wo genau ist das einzutragen? Hat jemand schon Erfahrung darin gesammelt?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Werbungskosten
Einklappen
X
-
Wobei Kosten, die dem Grund und Boden zuzuordnen sind, nicht in die BMG für die Gebäude-AfA einfließen. Hier weiß man allerdings nicht,... wo ich bei Erschließungskosten eher an V+V denken würde.
was mit Erschließungskosten wirklich gemeint ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
- Likes 1
Kommentar
-
Danke Charlie24. Es handelt sich um Erschließungsbeiträge für Straßenbau und Anschlüsse (Kanal, Wasser, Gas). Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wo ich das eintragen kann. Aber vielen Dank für die Hilfe.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWobei Kosten, die dem Grund und Boden zuzuordnen sind, nicht in die BMG für die Gebäude-AfA einfließen. Hier weiß man allerdings nicht,
was mit Erschließungskosten wirklich gemeint ist.
Kommentar
-
Danke multi.Zitat von multi Beitrag anzeigenWerbungskosten werden bei der enstprechenden Einkunftsart erfasst, wo ich bei Erschließungskosten eher an V+V denken würde.
Kommentar
-
Kosten der erstmaligen Herstellung der Anschlüsse für Kanal, Wasser und Gas sind den Herstellungskosten des dort errichteten Gebäudes zuzurechnen und mit diesen abzuschreiben. Erschließungskosten des Grundstücks für Straßenbau gehören eher zu den Anschaffungskosten des Bodens und sind damit nicht abschreibungsfähig.Zitat von Carlos2024 Beitrag anzeigen
Es handelt sich um Erschließungsbeiträge für Straßenbau und Anschlüsse (Kanal, Wasser, Gas).
Die Herstellungskosten interessieren nur soweit Mieteinnahmen erzielt werden. Wenn das Gebäude selbst genutzt wird ist gar nichts abzugsfähig.Zuletzt geändert von Telepeter; 02.07.2024, 10:59.
- Likes 2
Kommentar
-
Wobei das mit den Hausanschlüssen kompliziert ist. Bei einem Neubau geht bei Eigennutzung nichts, bei einer Erneuerung können
Arbeitskosten durchaus nach § 35a EStG steuerbegünstigt sein. Hier scheint es um einen Neubau zu gehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Danke für die ausführliche Antwort.Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
Kosten der erstmaligen Herstellung der Anschlüsse für Kanal, Wasser und Gas sind den Herstellungskosten des dort errichteten Gebäudes zuzurechnen und mit diesen abzuschreiben. Erschließungskosten des Grundstücks für Straßenbau gehören eher zu den Anschaffungskosten des Bodens und sind damit nicht abschreibungsfähig.
Die Herstellungskosten interessieren nur soweit Mieteinnahmen erzielt werden. Wenn das Gebäude selbst genutzt wird ist gar nichts abzugsfähig.
Kommentar
-
Ja das stimmt, Handwerkerkosten Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, da hatte ich nicht daran gedacht. Habe ich selbst bei der Familie meiner Tochter 2019 mit dem bei einem alten Haus neu hinzugekommenen Gasanschluss so gemacht und das ging ohne Rückfrage durch.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenbei einer Erneuerung können
Arbeitskosten durchaus nach § 35a EStG steuerbegünstigt sein.
- Likes 1
Kommentar

Kommentar