Ich bitte um eine Info: Laut Internet kann man Erschließungskosten eventuell als Werbungskosten geltend machen. In welches Formular muss das dann eingetragen werden. Ist das dann Anlage N? Wo genau ist das einzutragen? Hat jemand schon Erfahrung darin gesammelt?
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Keine Ankündigung bisher.
Werbungskosten
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... wo ich bei Erschließungskosten eher an V+V denken würde.
was mit Erschließungskosten wirklich gemeint ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWobei Kosten, die dem Grund und Boden zuzuordnen sind, nicht in die BMG für die Gebäude-AfA einfließen. Hier weiß man allerdings nicht,
was mit Erschließungskosten wirklich gemeint ist.
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Zitat von multi Beitrag anzeigenWerbungskosten werden bei der enstprechenden Einkunftsart erfasst, wo ich bei Erschließungskosten eher an V+V denken würde.
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Zitat von Carlos2024 Beitrag anzeigen
Es handelt sich um Erschließungsbeiträge für Straßenbau und Anschlüsse (Kanal, Wasser, Gas).
Die Herstellungskosten interessieren nur soweit Mieteinnahmen erzielt werden. Wenn das Gebäude selbst genutzt wird ist gar nichts abzugsfähig.Zuletzt geändert von Telepeter; 02.07.2024, 12:59.
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Wobei das mit den Hausanschlüssen kompliziert ist. Bei einem Neubau geht bei Eigennutzung nichts, bei einer Erneuerung können
Arbeitskosten durchaus nach § 35a EStG steuerbegünstigt sein. Hier scheint es um einen Neubau zu gehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
Kosten der erstmaligen Herstellung der Anschlüsse für Kanal, Wasser und Gas sind den Herstellungskosten des dort errichteten Gebäudes zuzurechnen und mit diesen abzuschreiben. Erschließungskosten des Grundstücks für Straßenbau gehören eher zu den Anschaffungskosten des Bodens und sind damit nicht abschreibungsfähig.
Die Herstellungskosten interessieren nur soweit Mieteinnahmen erzielt werden. Wenn das Gebäude selbst genutzt wird ist gar nichts abzugsfähig.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenbei einer Erneuerung können
Arbeitskosten durchaus nach § 35a EStG steuerbegünstigt sein.
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