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    Werbungskosten

    Ich bitte um eine Info: Laut Internet kann man Erschließungskosten eventuell als Werbungskosten geltend machen. In welches Formular muss das dann eingetragen werden. Ist das dann Anlage N? Wo genau ist das einzutragen? Hat jemand schon Erfahrung darin gesammelt?

    #2
    Werbungskosten werden bei der enstprechenden Einkunftsart erfasst, wo ich bei Erschließungskosten eher an V+V denken würde.

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      #3
      ... wo ich bei Erschließungskosten eher an V+V denken würde.
      Wobei Kosten, die dem Grund und Boden zuzuordnen sind, nicht in die BMG für die Gebäude-AfA einfließen. Hier weiß man allerdings nicht,

      was mit Erschließungskosten wirklich gemeint ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wobei Kosten, die dem Grund und Boden zuzuordnen sind, nicht in die BMG für die Gebäude-AfA einfließen. Hier weiß man allerdings nicht,

        was mit Erschließungskosten wirklich gemeint ist.
        Danke Charlie24. Es handelt sich um Erschließungsbeiträge für Straßenbau und Anschlüsse (Kanal, Wasser, Gas). Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wo ich das eintragen kann. Aber vielen Dank für die Hilfe.

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Werbungskosten werden bei der enstprechenden Einkunftsart erfasst, wo ich bei Erschließungskosten eher an V+V denken würde.
          Danke multi.

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            #6
            Zitat von Carlos2024 Beitrag anzeigen

            Es handelt sich um Erschließungsbeiträge für Straßenbau und Anschlüsse (Kanal, Wasser, Gas).
            Kosten der erstmaligen Herstellung der Anschlüsse für Kanal, Wasser und Gas sind den Herstellungskosten des dort errichteten Gebäudes zuzurechnen und mit diesen abzuschreiben. Erschließungskosten des Grundstücks für Straßenbau gehören eher zu den Anschaffungskosten des Bodens und sind damit nicht abschreibungsfähig.

            Die Herstellungskosten interessieren nur soweit Mieteinnahmen erzielt werden. Wenn das Gebäude selbst genutzt wird ist gar nichts abzugsfähig.
            Zuletzt geändert von Telepeter; 02.07.2024, 11:59.

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              #7
              Wobei das mit den Hausanschlüssen kompliziert ist. Bei einem Neubau geht bei Eigennutzung nichts, bei einer Erneuerung können

              Arbeitskosten durchaus nach § 35a EStG steuerbegünstigt sein. Hier scheint es um einen Neubau zu gehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                Kosten der erstmaligen Herstellung der Anschlüsse für Kanal, Wasser und Gas sind den Herstellungskosten des dort errichteten Gebäudes zuzurechnen und mit diesen abzuschreiben. Erschließungskosten des Grundstücks für Straßenbau gehören eher zu den Anschaffungskosten des Bodens und sind damit nicht abschreibungsfähig.

                Die Herstellungskosten interessieren nur soweit Mieteinnahmen erzielt werden. Wenn das Gebäude selbst genutzt wird ist gar nichts abzugsfähig.
                Danke für die ausführliche Antwort.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  bei einer Erneuerung können

                  Arbeitskosten durchaus nach § 35a EStG steuerbegünstigt sein.
                  Ja das stimmt, Handwerkerkosten Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, da hatte ich nicht daran gedacht. Habe ich selbst bei der Familie meiner Tochter 2019 mit dem bei einem alten Haus neu hinzugekommenen Gasanschluss so gemacht und das ging ohne Rückfrage durch.

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