Hallo zusammen,
ich tue mich etwas schwer, die Anlage V in Elster auszufüllen.
Wie unter dieser Diskussion https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%A4rt-werden schon ausgeführt wurde, haben sich die Felder in der Anlage V vom Veranlagungszeitraum 2022 zum Veranlagungszeitraum 2023 geändert.
Die Hausverwaltung, die für das Mietobjekt zuständig ist, benötigt leider etwas mehr Zeit, sodass für das Jahr 2023 noch keine Abrechnungen vorliegen und ich auch nicht davon ausgehe, dass das bald der Fall sein wird.
Die Struktur meiner monatlichen Mieteinnahmen sieht vereinfacht wie folgt aus:
600 Euro Kaltmiete, 100 Euro Nebenkostenvorauszahlung,
Zahlung von 150 Euro Hausgeld (ohne Instandhaltungsrücklage) monatlich
Ich würde dann folgende Eintragungen in Elster vornehmen:
Mieteinnahmen (Zeile 15 in Anlage V): 12 * 600 = 7200
auf die Zeilen 15 und 18 entfallende laufende Neben- / Betriebskosten (Zeile 20): 12 * 100 = 1200
auf die Zeilen 15 und 18 entfallende und im Jahr 2023 erhaltene Nachzahlungen / geleistete Erstattungen (negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen)(Euro): -100 Euro (im Rahmen der Nebenkostenabrechnung 2022 in 2023 100 Euro an den Mieter überwiesen)
Den Haken bei „Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart.“ Würde ich in meinem Fall NICHT setzen, da die Gesamtmiete per Mietvertrag auf die o.g. 600 KM + 100 NKV = 700 aufgeteilt ist, richtig?
Wo würde ich die Erstattung von der Hausverwaltung (im Rahmen der Abrechnung 2022) an mich eintragen?
Knifflig finde ich jetzt vor allem Abschnitt 13 und Abschnitt 14:
Abschnitt 13: Umgelegte Kosten (z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung, Fahrstuhl)
Wie soll ich hier die Zeilen 72 bzw. 73 ausfüllen, wo unsere Hausverwaltung es bislang leider nicht geschafft hat, eine Abrechnung bereitzustellen? [und was ist der Unterschied zwischen Zeilen 72 und 73?]
Als Ersatz für die exakten Zahlen plane ich folgendes Vorgehen, das ich dem Finanzamt mit Rechnungen erläutern würde:
Zuerst Zerlegung der umlagefähigen Kosten aus der Abrechnung 2022 in ihre verschiedenen Komponenten, s. Entwässerung, Fahrstuhl, Grundsteuer, …
Ich würde dann beispielsweise sehen, auf den Posten „Fahrstuhl“ entfielen in 2022 etwa 5 Prozent der umlagefähigen Kosten. Dann würde ich annehmen, dass auch in 2023 5 Prozent auf den Fahrstuhl entfallen würden. Der Gesamtwert der geplanten umlagefähigen Kosten 2023 liegt mir ja durch den Wirtschaftsplan 2023 vor. Meint ihr, das ist ein valides Vorgehen oder ist es zwingend erforderlich, die Abrechnung 2023 abzuwarten (die vielleicht auch erst im Oktober oder November 2024 kommt…). Diese Schwierigkeiten beim Ausfüllen resultieren vor allem daher, dass die Zeilen 72 bzw. 73 eine so genaue Aufgliederung auf einzelne Posten verlangen.
Abschnitt 14: Nicht umgelegte Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren – ohne Erhaltungsrücklage –)
Hier entsteht die gleiche Problematik wie bei o.g. Abschnitt 13.
Würde ich hier bei Abschnitt 14 auch den Posten „Hausgeld abzüglich Instandhaltungsrücklage“ von 12*150 = 1800 eintragen? Aber macht es wirklich Sinn, das Hausgeld UND sämtliche Informationen unter Abschnitt 13 einzutragen? Für mich klingt es logischer, nur eines von beiden (also Hausgeld ODER umgelegte Kosten) einzutragen, da das Hausgeld ja auch dazu verwendet wird, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. zu bezahlen)
Vielen Dank für Tipps aller Art!
ich tue mich etwas schwer, die Anlage V in Elster auszufüllen.
Wie unter dieser Diskussion https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%A4rt-werden schon ausgeführt wurde, haben sich die Felder in der Anlage V vom Veranlagungszeitraum 2022 zum Veranlagungszeitraum 2023 geändert.
Die Hausverwaltung, die für das Mietobjekt zuständig ist, benötigt leider etwas mehr Zeit, sodass für das Jahr 2023 noch keine Abrechnungen vorliegen und ich auch nicht davon ausgehe, dass das bald der Fall sein wird.
Die Struktur meiner monatlichen Mieteinnahmen sieht vereinfacht wie folgt aus:
600 Euro Kaltmiete, 100 Euro Nebenkostenvorauszahlung,
Zahlung von 150 Euro Hausgeld (ohne Instandhaltungsrücklage) monatlich
Ich würde dann folgende Eintragungen in Elster vornehmen:
Mieteinnahmen (Zeile 15 in Anlage V): 12 * 600 = 7200
auf die Zeilen 15 und 18 entfallende laufende Neben- / Betriebskosten (Zeile 20): 12 * 100 = 1200
auf die Zeilen 15 und 18 entfallende und im Jahr 2023 erhaltene Nachzahlungen / geleistete Erstattungen (negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen)(Euro): -100 Euro (im Rahmen der Nebenkostenabrechnung 2022 in 2023 100 Euro an den Mieter überwiesen)
Den Haken bei „Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart.“ Würde ich in meinem Fall NICHT setzen, da die Gesamtmiete per Mietvertrag auf die o.g. 600 KM + 100 NKV = 700 aufgeteilt ist, richtig?
Wo würde ich die Erstattung von der Hausverwaltung (im Rahmen der Abrechnung 2022) an mich eintragen?
Knifflig finde ich jetzt vor allem Abschnitt 13 und Abschnitt 14:
Abschnitt 13: Umgelegte Kosten (z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung, Fahrstuhl)
Wie soll ich hier die Zeilen 72 bzw. 73 ausfüllen, wo unsere Hausverwaltung es bislang leider nicht geschafft hat, eine Abrechnung bereitzustellen? [und was ist der Unterschied zwischen Zeilen 72 und 73?]
Als Ersatz für die exakten Zahlen plane ich folgendes Vorgehen, das ich dem Finanzamt mit Rechnungen erläutern würde:
Zuerst Zerlegung der umlagefähigen Kosten aus der Abrechnung 2022 in ihre verschiedenen Komponenten, s. Entwässerung, Fahrstuhl, Grundsteuer, …
Ich würde dann beispielsweise sehen, auf den Posten „Fahrstuhl“ entfielen in 2022 etwa 5 Prozent der umlagefähigen Kosten. Dann würde ich annehmen, dass auch in 2023 5 Prozent auf den Fahrstuhl entfallen würden. Der Gesamtwert der geplanten umlagefähigen Kosten 2023 liegt mir ja durch den Wirtschaftsplan 2023 vor. Meint ihr, das ist ein valides Vorgehen oder ist es zwingend erforderlich, die Abrechnung 2023 abzuwarten (die vielleicht auch erst im Oktober oder November 2024 kommt…). Diese Schwierigkeiten beim Ausfüllen resultieren vor allem daher, dass die Zeilen 72 bzw. 73 eine so genaue Aufgliederung auf einzelne Posten verlangen.
Abschnitt 14: Nicht umgelegte Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren – ohne Erhaltungsrücklage –)
Hier entsteht die gleiche Problematik wie bei o.g. Abschnitt 13.
Würde ich hier bei Abschnitt 14 auch den Posten „Hausgeld abzüglich Instandhaltungsrücklage“ von 12*150 = 1800 eintragen? Aber macht es wirklich Sinn, das Hausgeld UND sämtliche Informationen unter Abschnitt 13 einzutragen? Für mich klingt es logischer, nur eines von beiden (also Hausgeld ODER umgelegte Kosten) einzutragen, da das Hausgeld ja auch dazu verwendet wird, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. zu bezahlen)
Vielen Dank für Tipps aller Art!
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