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Umsatzsteuervoranmeldung - Reverse Charge Verfahren wo eintragen?

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    Umsatzsteuervoranmeldung - Reverse Charge Verfahren wo eintragen?

    Hallo zusammen, da ich immer wie der verwirrende Sachen lese, hätte ich hierzu eine Frage.

    Ich habe ein Gewerbe (Internetdienstleistung) und habe Rechnungen mit dem Reverse Charge Verfahren an ein Unternehmen im EU Land geschrieben.
    In welche Kennziffern muss ich jetzt meinen Umsatz eintragen? Kz 84, also §13b UStG? oder Kz 21 gemäß § 18b? Beides oder wo anders?

    Und wenn ich eine eine Rechnung mit dem Reverse Charge Verfahren bekommen habe, wo muss ich das gezahlte angeben?

    Vielen Dank!!

    VG
    Patrick

    #2
    Kz 21 ist, wenn du so eine Rechnung an einen Kunden in der EU stellst; Kz 45 ist, wenn du so eine Rechnung an einen Kunden in der Nicht-EU stellt; Kz 46/47 ist, wenn du so eine Rechnung aus der EU von einem Lieferanten kriegst; und Kz 84/85 ist, wenn du so eine Rechnung aus der Nicht-EU von einem Lieferanten kriegst.

    Wobei das alles nur für "sonstige Leistungen" gilt. Sobald Postpakete herumgeschickt werden, gelten andere Kennziffern.

    Und bei 46/47 und 84/85 nicht die Vorsteuer in Kz 67 vergessen.

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      #3
      Hallo in die Runde,
      ich hätte auch eine Frage hierzu.. (wenn ich schon einen Thread hierzu gefunden habe), denn das alles ist Finanzchinesisch für mich..

      ICh habe heute zum ersten Mal meine USt.-Voranm. mit Elster gemacht, und gleich mal den Umsatz eines meiner Kunden aus Israel (Übersetzung, Versand per Mail) in das falsche Feld geschrieben, nämlich 21 statt 46/47 (in welches der beiden gehört er denn?).

      Die Voranmeldung habe ich bereits abgeschickt, und nun beim Ausfüllen der Zusammenfassenden Mitteilung meinen Fehler bemerkt, weil seine USt.-Nr. nicht vom System angenommen wird..
      Muss ich hierbei in der ZM (Übersetzungen per E-Mail) INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG oder SONSTIGE LEISTUNGEN auswählen?

      Wie kann ich hierbei vorgehen? Ich denke, mir bleibt nur der Anruf beim FA, oder? Bis wann kann ich die ZM absenden?

      DANKE im Voraus!!!!

      LG Evelyn
      Zuletzt geändert von 875195111437691027; 09.07.2024, 22:40.

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        #4
        Zitat von 875195111437691027 Beitrag anzeigen
        den Umsatz eines meiner Kunden aus Israel
        Die Umsätze von anderen interessieren Dich eigentlich nicht. Für Dich sind wichtig Dein Umsatz an Deine Kunden, und die von Dir getätigten Erwerbe und in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen.

        Also: wer hat an wen geleistet?

        Ganz klar kann ich allerdings sagen: Israel gehört nicht zum übrigen Gemeinschaftsgebiet.

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          #5
          danke, L.E Fant

          sorry, hatte mich falsch ausgedrückt, es geht natürlich um meine RG an den Kunden.
          Ich bin Übersetzerin und habe meine Übersetzung per Mail an den Kunden in Israel geliefert, habe meine RG also ohne USt. ausgestellt.

          Wo muss ich das in der ZM eintragen ( INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG oder SONSTIGE LEISTUNGEN?),
          und kann ich das in meiner bereits übersandten USt.-Voranmeldung noch ändern, bzw. das FA darauf aufmerksam machen?

          LG Evelyn

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            #6
            Oh, hab ganz übersehen dass es auch um die ZM geht.

            Eine Übersetzung stellt keine Lieferung dar, sondern eine sonstige Leistung. Sonstige Leistungen in Drittstaaten sind in Deutschland nicht steuerbar und gehören in Kennzahl 45 (aktuell Zeile 35) der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

            Und nochmal: Israel gehört nicht zur Europäischen Gemeinschaft. Umsätze nach Israel tauchen in der ZM nicht auf.

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              #7
              ok, danke! Das weiß ich dann schon mal.
              Habe auch mittlerweile eine Mail an Elster geschickt, und werde morgen versuchen, anzurufen.

              Eine Frage habe ich noch zur ZM:
              Habe nun meine ausländischen EU-Kunden samt ihrer USt. und den Rechnungsbeträgen eingetragen, aber erhalte folgende Fehlermeldung:

              "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) darf im gewählten Meldezeitraum nicht verwendet werden."
              Und einer meiner KUnden (Großbr.) ist rot umrandet...

              WEiß jemand, was das heißen soll? Kann es daran liegen, dass ich meine Steuer für 2023 (die ich immer über meinen Steuerberater mache) noch nicht abgegeben habe?


              LG
              Evelyn

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                #8
                Bitte informiere Dich, ob Großbritannien zur Europäischen Gemeinschaft gehört!

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                  #9
                  ah ..logo. wenn es um die EU geht, ist ENgland natürlich nicht mehr dabei..

                  "Ab dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich, mithin Großbritannien und Nordirland, nach dem Austrittsabkommen nicht mehr als Gemeinschaftsgebiet und ist für umsatzsteuerrechtliche Zwecke nach dem 31.12.2020 grundsätzlich als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG zu behandeln."

                  Habs gelöscht, aber werde morgen eh mal bei Elster anrufen, da ich ein paar Fragen habe.

                  Vielen DAnk für die Hilfe!!! Das Ganze Behördendeutsch soll mal jemand verstehen...grr..

                  LG Evelyn

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                    #10
                    Das Ganze Behördendeutsch soll mal jemand verstehen...grr..
                    Du bist doch Übersetzerin. Nimm es als zusätzliche Fremdsprache ;--) (kleiner Scherz)
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                      #11
                      Ich verstehe leider nicht wo ich eine neue Anfrage stellen kann, darum hänge ich mich mit dem §13b Umsatzsteuer hier dran.
                      Entschuldigung bin neu.

                      Wo trage ich in der ELSTER Jahres-Umsatzsteurerklärung 2023 meine Nettoerträge ein, die ich in Rechnungen mit §13b erstellt habe. (Inland)

                      Wenn ich Zeile 67 verwende ( Leistungsempfänger als Steuerschuldner §13b) muss ich die Umsatzsteuer eintragen - sonst Fehlermeldung. Dann bin ich allerdings derjenige, der die Umsatzsteuer abführen muss???

                      Wo trage ich als Leistungserbringer meine Nettoerträge nach §13b ein??
                      danke!!
                      Zuletzt geändert von preitscha; 10.08.2024, 15:41.

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                        #12
                        Hier beantwortet.

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