Hallo zusammen, da ich immer wie der verwirrende Sachen lese, hätte ich hierzu eine Frage.
Ich habe ein Gewerbe (Internetdienstleistung) und habe Rechnungen mit dem Reverse Charge Verfahren an ein Unternehmen im EU Land geschrieben.
In welche Kennziffern muss ich jetzt meinen Umsatz eintragen? Kz 84, also §13b UStG? oder Kz 21 gemäß § 18b? Beides oder wo anders?
Und wenn ich eine eine Rechnung mit dem Reverse Charge Verfahren bekommen habe, wo muss ich das gezahlte angeben?
Vielen Dank!!
VG
Patrick
Ich habe ein Gewerbe (Internetdienstleistung) und habe Rechnungen mit dem Reverse Charge Verfahren an ein Unternehmen im EU Land geschrieben.
In welche Kennziffern muss ich jetzt meinen Umsatz eintragen? Kz 84, also §13b UStG? oder Kz 21 gemäß § 18b? Beides oder wo anders?
Und wenn ich eine eine Rechnung mit dem Reverse Charge Verfahren bekommen habe, wo muss ich das gezahlte angeben?
Vielen Dank!!
VG
Patrick
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