Hallo!
Und zwar habe ich jetzt erst von der Möglichkeit mit bekommen, dass ich einen B.-Pauschbetrag bekommen kann.
Nun kann man ja generell maximal 4 Jahre rückwirkend von der Einkommenssteuererklärung profitieren(!?)
Gilt dies auch bei dem B-Pauschbeitrag, oder kann man es geltend machen auf sämtliche Jahre in denen man den GdB besaß?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Jabers
Und zwar habe ich jetzt erst von der Möglichkeit mit bekommen, dass ich einen B.-Pauschbetrag bekommen kann.
Nun kann man ja generell maximal 4 Jahre rückwirkend von der Einkommenssteuererklärung profitieren(!?)
Gilt dies auch bei dem B-Pauschbeitrag, oder kann man es geltend machen auf sämtliche Jahre in denen man den GdB besaß?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Jabers
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