Hallo,
falls die Frage schon gestellt wurde gerne zu dem Beitrag verlinken, ich habe über die Suchfunktion nichts dazu gefunden:
Ich bin bei meiner ESTE 2023. In der Anlage V steht bei den Erläuterungen zu den umlagefähigen Nebenkosten (Werbungskosten, Unterpunkt 13): "Werden die Neben- und/oder Betriebskosten über eine Hausverwaltung abgerechnet (zum Beispiel Hausgeldendabrechnung bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft)? Dann tragen Sie bitte hier die sich für Sie gegenüber der Hausverwaltung ergebende Nachzahlung ein (ohne die Beiträge zur Erhaltungsrücklage vergleiche die Erläuterungen zu den Zeilen 54 bis 71). Gleiches gilt für eine Erstattung."
Heißt das im Klartext, ich kann ohne weitere Aufschlüsselungen die von meiner Hausverwaltung ermittelte Hausgeldnachzahlung für 2022 (die ich in 2023 gezahlt habe) eintragen und wäre dann durch mit dem Thema? Angesicht von Diskussionen in dem Forum zum Thema Aufschlüsselung der Nebenkosten bei VuV erscheint mir das irgendwie zu einfach...
Falls das zutrifft: Aus der Nachzahlung rechne ich dann die Netto-Zuführung zur Instandhaltungsrücklage aus der Abrechnung 2022 heraus, korrekt? (also Zuführung abzüglich verwendeten Betrag)
Vielen Dank vorab für eine Unterstützung
falls die Frage schon gestellt wurde gerne zu dem Beitrag verlinken, ich habe über die Suchfunktion nichts dazu gefunden:
Ich bin bei meiner ESTE 2023. In der Anlage V steht bei den Erläuterungen zu den umlagefähigen Nebenkosten (Werbungskosten, Unterpunkt 13): "Werden die Neben- und/oder Betriebskosten über eine Hausverwaltung abgerechnet (zum Beispiel Hausgeldendabrechnung bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft)? Dann tragen Sie bitte hier die sich für Sie gegenüber der Hausverwaltung ergebende Nachzahlung ein (ohne die Beiträge zur Erhaltungsrücklage vergleiche die Erläuterungen zu den Zeilen 54 bis 71). Gleiches gilt für eine Erstattung."
Heißt das im Klartext, ich kann ohne weitere Aufschlüsselungen die von meiner Hausverwaltung ermittelte Hausgeldnachzahlung für 2022 (die ich in 2023 gezahlt habe) eintragen und wäre dann durch mit dem Thema? Angesicht von Diskussionen in dem Forum zum Thema Aufschlüsselung der Nebenkosten bei VuV erscheint mir das irgendwie zu einfach...
Falls das zutrifft: Aus der Nachzahlung rechne ich dann die Netto-Zuführung zur Instandhaltungsrücklage aus der Abrechnung 2022 heraus, korrekt? (also Zuführung abzüglich verwendeten Betrag)
Vielen Dank vorab für eine Unterstützung
Kommentar