Hallo,
ich habe gerade Schwierigkeiten zu verstehen, wie man die fürs Steuerjahr 2023 neu eingeführte Aufteilung auf umgelegte und nicht umgelegte Kosten in der Anlage V korrekt vornimmt.
Zur Verdeutlichung konstruiere ich einen möglichst einfachen Beispielfall:
Vermietete Eigentumswohnung mit WEG-Verwaltung und Hausgeldzahlung/-Abrechnung nach üblichem Modell
Meines Erachtens darf er nicht einfach die 500€ bei umgelegten Kosten / 1000€ bei nicht umgelegten Kosten eintragen, da er damit sein Abflussprinzip verletzt.
Aber was dann? Wie kann er die real abgeflossenen 1200,-€ aufteilen?
Danke im Voraus, vielleicht habe ich ja ein Brett vor dem Kopf
Beste Grüße
ich habe gerade Schwierigkeiten zu verstehen, wie man die fürs Steuerjahr 2023 neu eingeführte Aufteilung auf umgelegte und nicht umgelegte Kosten in der Anlage V korrekt vornimmt.
Zur Verdeutlichung konstruiere ich einen möglichst einfachen Beispielfall:
Vermietete Eigentumswohnung mit WEG-Verwaltung und Hausgeldzahlung/-Abrechnung nach üblichem Modell
- Im Steuerjahr 2023 wird vom Eigentümer an die Hausverwaltung ein monatlicher Hausgeld-Abschlag von 100,-€ gezahlt.
- Folglich summieren sich die Ausgaben des Eigentümers im Steuerjahr 2023 auf 1.200,-€
- Im Jahr 2024 erhält der Eigentümer von der Hausverwaltung die Hausgeldabrechnung für das abgelaufene Jahr 2023.
- Die Hausgeldabrechnung enthält (um das Beispiel simpel zu halten) folgende Positionen:
- Verwaltergebühren für das Jahr 2023: 500,-€ (Summe nicht umlegbare Kosten somit 500,-€)
- Wasserverbrauch für das Jahr 2023: 1.000,-€ (Summe umlegbare Kosten somit 1.000,-€)
- Es wird keine Instandhaltungsrücklage gebildet (um das Beispiel einfach zu halten)
- Gesamtsumme der Hausgeldabrechnung für das Jahr 2023 beträgt somit 1.500,-€
- Somit ergibt sich aus der Hausgeldabrechnung eine Nachzahlung von 300,-€ (1.500,-€ minus 300,-€), die der Eigentümer im Jahr 2024 an die Hausverwaltung begleicht.
Meines Erachtens darf er nicht einfach die 500€ bei umgelegten Kosten / 1000€ bei nicht umgelegten Kosten eintragen, da er damit sein Abflussprinzip verletzt.
Aber was dann? Wie kann er die real abgeflossenen 1200,-€ aufteilen?
Danke im Voraus, vielleicht habe ich ja ein Brett vor dem Kopf
Beste Grüße
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