Mein Vater hatte als Rentner noch für ein paar Jahre eine Einkommenserklärung abgegeben, bis ihm 2005 vom Finanzamt gesagt wurde, er könne sich das sparen. Weder ihm noch mir war klar, dass er in den letzten Jahren wohl wieder eine Einkommenssteuererklärung hätte abgeben müssen. Seine Verhältnisse hatten sich nicht geändert, aber wenn ich es richtig verstehe, auch sein Freibetrag nicht mehr und somit lag er inzwischen nicht mehr unter dem Grundfreibetrag. Nach den Online-Rechnern (z.B. vlh.de) hätte er jedes Jahr ca. 200-300 € zahlen müssen.
Dennoch hat das Finanzamt ihn nicht aufgefordert, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Er ist nun letztes Jahr verstorben und mir ist das alles jetzt erst aufgefallen, als ich seine Unterlagen geordnet habe. Muss ich damit rechnen, dass das Finanzamt noch von mir einfordert, dass ich noch eine Steuererklärung für ihn nachreiche? Wenn ja, kann ich das dann über meinen Elsterzugang machen?
Dennoch hat das Finanzamt ihn nicht aufgefordert, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Er ist nun letztes Jahr verstorben und mir ist das alles jetzt erst aufgefallen, als ich seine Unterlagen geordnet habe. Muss ich damit rechnen, dass das Finanzamt noch von mir einfordert, dass ich noch eine Steuererklärung für ihn nachreiche? Wenn ja, kann ich das dann über meinen Elsterzugang machen?
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