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    #16
    Ja, das leuchtet ein. Also sozusagen Einkünfte dem Grunde nach, auch wenn sie dem Betrage nach "0" sind.

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      #17
      Genau so m.E.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Eine Verpflichtung zur Abgabe besteht auch nicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 2. Altern. EStG, wenn das Einkommen NICHT ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, besteht.
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Doch, das führt zur Abgabeverpflichtung. Denn sie hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn auch nur in Höhe von 0 €. Davon zu unterscheiden ist der Fall, in denen gar keine Einkünfte aus diesem Bereich gegeben waren.
        Euer Streit über die Abgabeverpflichung ist doch nonsens. Nach meiner Wissensauffrischung bei den Steuertipps der akad. Arbeitsgemainschaft besteht i. d. R. keine Abgabepflicht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, außerhalb dieser Regel ist, wer z. B.

        - einen Freibetrag hat eintragen lassen (hier Ausnahmen, wie z. B. Behindertenfreibetrag),
        - gemeinsam mit dem Ehepartner die Steuerklassenkombination IV/VI hat,
        - bei mehreren Arbeitgeber u. a. mit Steuerklasse VI gearbeitet hat usw.

        Im vorliegenden Fall wurde die Betreffende zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Dafür waren folgende Gründe verantwortlich:

        - Nachzahlung vom Insolvenzverwalter mit Steuerklasse VI (eine Steuerklasse I gab es nicht, bzw. kam nicht zum Tragen),
        - Bezug von Lohnersatzleistungen (Kranken- und Arbeitslosengeld),
        - abgeltungsteuerpflichtige Erträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer


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          #19
          Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
          Euer Streit über die Abgabeverpflichung ist doch nonsens.
          Nein.

          Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
          Nach meiner Wissensauffrischung bei den Steuertipps der akad. Arbeitsgemainschaft
          Sehr erfolgreich war das nicht.

          Siehe auch https://www.steuertipps.de/finanzamt...laerung/themen

          Abgabepflicht der Steuererklärung bei Arbeitnehmern

          Eine Pflicht zur Abgabe besteht u.a. in diesen Fällen:
          • Es wurden Lohnersatzleistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen.

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            #20
            Hallo,

            - gemeinsam mit dem Ehepartner die Steuerklassenkombination IV/VI hat,
            Was ist denn das für ein wirrer Satz? Diese Kombination gibt es doch gar nicht (es kann vorkommen, keine Frage, aber das ist keine Kombination die man sich aussucht).

            Erklärungspflicht liegt dann vor, ja. Aber mit der Steuerklasse 4 hat das rein gar nichts zu tun, die - allein - führt gerade nicht zu einer Erklärungspflicht.

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 31.10.2024, 20:33.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              Zitat von multi Beitrag anzeigen
              Sehr erfolgreich war das nicht.
              Siehe auch https://www.steuertipps.de/finanzamt...laerung/themen
              Was an meiner Aussage, abgesehen von der Steuerklasse IV statt III, ist den falsch?

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                #22
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Was ist denn das für ein wirrer Satz?
                Das ist kein wirrer Satz, sondern eine durch einen geistigen Kurzschluss hervorgerufene Verwechslung der Steuerklassen, die jeder Steuerfachmann als solche erkennt.

                Außerdem wäre da noch der Arbeitnehmer mit Steuerklasse IV, der einen weiteren Job ausübt. Oder wie im vorliegenden Fall, neben der Steuerklasse I eine Zahlung aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter ausgezahlt bekommt.

                Über welche Steuerklasse verrechnen Arbeitgeber den Zweitlohn eines Arbeitnehmers, der im Hauptjob die I oder IV hat?
                Zuletzt geändert von Trekker; 31.10.2024, 20:56.

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                  #23
                  Über welche Steuerklasse verrechnen Arbeitgeber den Zweitlohn eines Arbeitnehmers, der im Hauptjob die I oder IV hat?
                  Über die Steuerklasse VI, was sonst. Da nennt man im Fachjargon aber nicht Steuerklassenkombination.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                    Was an meiner Aussage, abgesehen von der Steuerklasse IV statt III, ist den falsch?
                    Du hast die Ausnahme des § 46 Abs. 2 Nr. 1 2. Altern. EStG ( Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, mehr als 410 Euro) übersehen. Darüber kommt man nur hinweg, wenn es KEINE Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gibt, auch keine "dem Grunde nach", wie ich es oben formuliert habe.

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                      #25
                      Zitat von Trekker Beitrag anzeigen





                      Im vorliegenden Fall wurde die Betreffende zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.
                      Dann ist jede weitere Diskussion um die Abgabeverpflichtung rein akademisch und hat mit Deinem konkreten Fall nichts zu tun.
                      Die Abgabepflicht ergibt sich dann bereits aus § 149 Abs. 1 Satz 2 AO.

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                        #26
                        Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                        Was an meiner Aussage, abgesehen von der Steuerklasse IV statt III, ist den falsch?
                        Es geht darum, dass du die bei Steuertipps angegeben Gründe geflissentlich unvollständig wiedergegeben hast, und insbesondere den entscheidenden weggelassen hast.

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                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Über die Steuerklasse VI, was sonst. Da nennt man im Fachjargon aber nicht Steuerklassenkombination.
                          Deshalb habe ich diesen Fehler auch zugegeben.

                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Es geht darum, dass du die bei Steuertipps angegeben Gründe geflissentlich unvollständig wiedergegeben hast, und insbesondere den entscheidenden weggelassen hast.
                          Ja ich habe geflissentlich nicht alles aufgezählt, aber nachfolgend angegeben aufgrund welcher Gründe ich eine Abgabepflicht vermute.


                          In meinem ersten Beitrag habe ich gefragt:
                          Ist das ein Fehler von Elster oder hat die Arbeitsagentur bezahlte Krankenversicherungsbeiträge nicht gemeldet?
                          Woraufhin Telepter den richtigen Hinweis gab, dass die von dort gezahlten Krankenversicherungsbeiträge kein abzugsfähiger Vorsorgeaufwand der Leistungsempfängerin sind. Eine Antwort bezüglich eines vorliegenden Fehlers kam weder von ihm noch von einem anderen. Diesen kann man jetzt zwar vermuten, aber das hat niemanden mehr interessiert. Statt dessen entwickelte sich ein Nebenschauplatz auf dem ausführlich über die Abgabepflicht infolge von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit diskutiert wurde. Diese gipfelte in der Aussage:
                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Doch, das führt zur Abgabeverpflichtung. Denn sie hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn auch nur in Höhe von 0 €. Davon zu unterscheiden ist der Fall, in denen gar keine Einkünfte aus diesem Bereich gegeben waren.
                          Nun musste jeder Steuerlaie annehmen, dass er mit seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgabepflichtig ist. Und nur um dies zu wiederlegen, habe ich Wissen von der Steuertipps widergegeben. Und dies war keinesfalls falsch,weil ich bei der Aufzählung zum einen geschrieben habe
                          ...besteht i. d. R. keine Abgabepflicht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, außerhalb dieser Regel ist, wer z. B.

                          - einen Freibetrag hat eintragen lassen (hier Ausnahmen, wie z. B. Behindertenfreibetrag),
                          - gemeinsam mit dem Ehepartner die Steuerklassenkombination III/VI hat,
                          - bei mehreren Arbeitgeber u. a. mit Steuerklasse VI gearbeitet hat usw.
                          Um nicht alle Fälle aufzählen zu müssen, habe ich ein z.B. vor Aufzählung und ein usw. hinter die Aufzählung gestellt.


                          Erst außerhalb dieser Aufzählung habe ich angeführt warum ich eine Abgabepflicht vermute:
                          Im vorliegenden Fall wurde die Betreffende zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Dafür waren folgende Gründe verantwortlich:

                          - Nachzahlung vom Insolvenzverwalter mit Steuerklasse VI (eine Steuerklasse I gab es nicht, bzw. kam nicht zum Tragen),
                          - Bezug von Lohnersatzleistungen (Kranken- und Arbeitslosengeld),
                          - abgeltungsteuerpflichtige Erträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer
                          Da die Betreffende während des ganzen Jahres ALG und KG bezogen hat, ist doch wohl klar, dass die Lohnersatzleistungen über 410 € liegen müssen.

                          Im Übrigen hatte die Betreffende nichtselbstständige Einkünfte über -10 €, dies weil sie bei Einnahmen von 80 € Werbungskosten über 90 € angegeben hatte.
                          Zuletzt geändert von Trekker; 01.11.2024, 20:53.

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                            #28
                            Der Abbruch mit der Fehlermeldung wegen fehlender Basis-Krankenversicherungsbeiträge ist m. E. ein Programmfehler und sollte nicht abgefangen werden.

                            Korrektur: ...und sollte abgefangen werden.
                            Zuletzt geändert von Trekker; 01.11.2024, 22:24.

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                              #29
                              Hallo,

                              Was an meiner Aussage, abgesehen von der Steuerklasse IV statt III, ist den falsch?
                              Na auch die VI.

                              Sorry, aber von jemandem der diese bescheuerten römischen Zahlen verwendet erwarte ich einfach, dass er weiß was er schreibt. Nicht umsonst verwende ich schon immer die normale Schreibweise, ich hab' es schon oft erlebt, dass IV als VI verstanden wurde, oder umgekehrt - du bist ja sogar ein Beispiel dafür).

                              Von Steuerklassenkombination spricht man nur bei 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktor, alles andere kann man sich - eigentlich - gar nicht aussuchen (=kombinieren).

                              Und wenn man etwas kleinlich ist dann ist "- gemeinsam mit dem Ehepartner die Steuerklassenkombination III/V hat," auch nicht richtig. Denn nicht die Steuerklassen sind entscheidedn, sondern das Einkommen (nur das auf Steuerklasse 5).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                                #30
                                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                                Hallo,

                                Na auch die VI.

                                Sorry, aber von jemandem der diese bescheuerten römischen Zahlen verwendet erwarte ich einfach, dass er weiß was er schreibt. Nicht umsonst verwende ich schon immer die normale Schreibweise, ...
                                Ok, da war ich wohl ganz daneben.

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