Ja, das leuchtet ein. Also sozusagen Einkünfte dem Grunde nach, auch wenn sie dem Betrage nach "0" sind.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Steuerberechnung nicht möglich
Einklappen
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Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenEine Verpflichtung zur Abgabe besteht auch nicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 2. Altern. EStG, wenn das Einkommen NICHT ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, besteht.Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenDoch, das führt zur Abgabeverpflichtung. Denn sie hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn auch nur in Höhe von 0 €. Davon zu unterscheiden ist der Fall, in denen gar keine Einkünfte aus diesem Bereich gegeben waren.
- einen Freibetrag hat eintragen lassen (hier Ausnahmen, wie z. B. Behindertenfreibetrag),
- gemeinsam mit dem Ehepartner die Steuerklassenkombination IV/VI hat,
- bei mehreren Arbeitgeber u. a. mit Steuerklasse VI gearbeitet hat usw.
Im vorliegenden Fall wurde die Betreffende zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Dafür waren folgende Gründe verantwortlich:
- Nachzahlung vom Insolvenzverwalter mit Steuerklasse VI (eine Steuerklasse I gab es nicht, bzw. kam nicht zum Tragen),
- Bezug von Lohnersatzleistungen (Kranken- und Arbeitslosengeld),
- abgeltungsteuerpflichtige Erträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigenEuer Streit über die Abgabeverpflichung ist doch nonsens.
Zitat von Trekker Beitrag anzeigenNach meiner Wissensauffrischung bei den Steuertipps der akad. Arbeitsgemainschaft
Siehe auch https://www.steuertipps.de/finanzamt...laerung/themen
Abgabepflicht der Steuererklärung bei Arbeitnehmern
Eine Pflicht zur Abgabe besteht u.a. in diesen Fällen:- Es wurden Lohnersatzleistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen.
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Hallo,
- gemeinsam mit dem Ehepartner die Steuerklassenkombination IV/VI hat,
Erklärungspflicht liegt dann vor, ja. Aber mit der Steuerklasse 4 hat das rein gar nichts zu tun, die - allein - führt gerade nicht zu einer Erklärungspflicht.
StefanZuletzt geändert von reckoner; 31.10.2024, 20:33.Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von multi Beitrag anzeigenSehr erfolgreich war das nicht.
Siehe auch https://www.steuertipps.de/finanzamt...laerung/themen
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
Was ist denn das für ein wirrer Satz?
Außerdem wäre da noch der Arbeitnehmer mit Steuerklasse IV, der einen weiteren Job ausübt. Oder wie im vorliegenden Fall, neben der Steuerklasse I eine Zahlung aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter ausgezahlt bekommt.
Über welche Steuerklasse verrechnen Arbeitgeber den Zweitlohn eines Arbeitnehmers, der im Hauptjob die I oder IV hat?Zuletzt geändert von Trekker; 31.10.2024, 20:56.
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Über welche Steuerklasse verrechnen Arbeitgeber den Zweitlohn eines Arbeitnehmers, der im Hauptjob die I oder IV hat?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigenWas an meiner Aussage, abgesehen von der Steuerklasse IV statt III, ist den falsch?
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
Im vorliegenden Fall wurde die Betreffende zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.
Die Abgabepflicht ergibt sich dann bereits aus § 149 Abs. 1 Satz 2 AO.
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigenWas an meiner Aussage, abgesehen von der Steuerklasse IV statt III, ist den falsch?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenÜber die Steuerklasse VI, was sonst. Da nennt man im Fachjargon aber nicht Steuerklassenkombination.
Zitat von multi Beitrag anzeigenEs geht darum, dass du die bei Steuertipps angegeben Gründe geflissentlich unvollständig wiedergegeben hast, und insbesondere den entscheidenden weggelassen hast.
In meinem ersten Beitrag habe ich gefragt:Ist das ein Fehler von Elster oder hat die Arbeitsagentur bezahlte Krankenversicherungsbeiträge nicht gemeldet?Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenDoch, das führt zur Abgabeverpflichtung. Denn sie hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn auch nur in Höhe von 0 €. Davon zu unterscheiden ist der Fall, in denen gar keine Einkünfte aus diesem Bereich gegeben waren....besteht i. d. R. keine Abgabepflicht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, außerhalb dieser Regel ist, wer z. B.
- einen Freibetrag hat eintragen lassen (hier Ausnahmen, wie z. B. Behindertenfreibetrag),
- gemeinsam mit dem Ehepartner die Steuerklassenkombination III/VI hat,
- bei mehreren Arbeitgeber u. a. mit Steuerklasse VI gearbeitet hat usw.
Erst außerhalb dieser Aufzählung habe ich angeführt warum ich eine Abgabepflicht vermute:Im vorliegenden Fall wurde die Betreffende zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Dafür waren folgende Gründe verantwortlich:
- Nachzahlung vom Insolvenzverwalter mit Steuerklasse VI (eine Steuerklasse I gab es nicht, bzw. kam nicht zum Tragen),
- Bezug von Lohnersatzleistungen (Kranken- und Arbeitslosengeld),
- abgeltungsteuerpflichtige Erträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer
Im Übrigen hatte die Betreffende nichtselbstständige Einkünfte über -10 €, dies weil sie bei Einnahmen von 80 € Werbungskosten über 90 € angegeben hatte.Zuletzt geändert von Trekker; 01.11.2024, 20:53.
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Hallo,
Was an meiner Aussage, abgesehen von der Steuerklasse IV statt III, ist den falsch?
Sorry, aber von jemandem der diese bescheuerten römischen Zahlen verwendet erwarte ich einfach, dass er weiß was er schreibt. Nicht umsonst verwende ich schon immer die normale Schreibweise, ich hab' es schon oft erlebt, dass IV als VI verstanden wurde, oder umgekehrt - du bist ja sogar ein Beispiel dafür).
Von Steuerklassenkombination spricht man nur bei 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktor, alles andere kann man sich - eigentlich - gar nicht aussuchen (=kombinieren).
Und wenn man etwas kleinlich ist dann ist "- gemeinsam mit dem Ehepartner die Steuerklassenkombination III/V hat," auch nicht richtig. Denn nicht die Steuerklassen sind entscheidedn, sondern das Einkommen (nur das auf Steuerklasse 5).
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
Na auch die VI.
Sorry, aber von jemandem der diese bescheuerten römischen Zahlen verwendet erwarte ich einfach, dass er weiß was er schreibt. Nicht umsonst verwende ich schon immer die normale Schreibweise, ...
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