Guten Abend, ist das Feld neu? Ich verstehe nicht warum ich das jetzt für2023 angeben muss in Zeile 21 bei Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung) wo ich doch in 2022 in dem Fall weniger Gewinn hatte weil die mehr Nebenkosten gezahlt habe als vom Mieter bekommen.
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Anlage V m Jahr 2023 erhaltene Nachzahlungen / geleistete Erstattungen
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Ja, die gesonderte Erfassung von Nachzahlungen / Erstattungen aus der Abrechnung von Nebenkosten ist neu. Bei Vermietung gilt das Zu- und Abflussprinzip... ist das Feld neu?
nach § 11 EStG. Was ist daran nicht zu verstehen ? Maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt. Wenn der in das Jahr 2023 fällt, gehört das steuerlich zu 2023.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wer die umgelegten Betriebskosten mit Duldung der Finanzverwaltung fälschlich als durchlaufenden Posten behandelt und in der VergangenheitIch habe bis 2022 in der Anlage V keine umlegungsfähigen Betriebskosten angegeben.
deshalb überhaupt nicht erklärt hat, hat ein Übergangsproblem, das ist bekannt. Da hilft nur eine Absprache mit dem Finanzamt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Da ich einen Termin einhalten muss, werde ich es so machen wie bis 2022. Ich hoffe nur, das dies programmtechnisch noch so funktionieren wird.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWer die umgelegten Betriebskosten mit Duldung der Finanzverwaltung fälschlich als durchlaufenden Posten behandelt und in der Vergangenheit
deshalb überhaupt nicht erklärt hat, hat ein Übergangsproblem, das ist bekannt. Da hilft nur eine Absprache mit dem Finanzamt.
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So der Termin ist rum und ich habe, weil man ja regelrecht zur Angabe der in 2023 geflossenen Nebenkosten gezwungen wird, diese erfasst. Dabei habe ich die Umlagen bei den Mieteinnahmen und die Nebenkosten bei den Werbungskosten erfasst. Die erst in 2024 geflossenen Nachforderungen auf die Nebenkosten von 2022 werde ich in der 24er-Erklärung ruhigen Gewissens verschweigen, weil diese - aufgrund der nicht angegebenen Umlagen und Nebenkosten - im 22er-Ergebnis implizit waren. Und da die Nachforderung für 2023 erst in 2025 fließt, bleibt auch 2024 ohne Nachforderung.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenDa ich einen Termin einhalten muss, werde ich es so machen wie bis 2022. Ich hoffe nur, das dies programmtechnisch noch so funktionieren wird.
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