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Anlage V m Jahr 2023 erhaltene Nachzahlungen / geleistete Erstattungen

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    Anlage V m Jahr 2023 erhaltene Nachzahlungen / geleistete Erstattungen

    Guten Abend, ist das Feld neu? Ich verstehe nicht warum ich das jetzt für2023 angeben muss in Zeile 21 bei Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung) wo ich doch in 2022 in dem Fall weniger Gewinn hatte weil die mehr Nebenkosten gezahlt habe als vom Mieter bekommen.

    #2
    ... ist das Feld neu?
    Ja, die gesonderte Erfassung von Nachzahlungen / Erstattungen aus der Abrechnung von Nebenkosten ist neu. Bei Vermietung gilt das Zu- und Abflussprinzip

    nach § 11 EStG. Was ist daran nicht zu verstehen ? Maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt. Wenn der in das Jahr 2023 fällt, gehört das steuerlich zu 2023.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe bis 2022 in der Anlage V keine umlegungsfähigen Betriebskosten angegeben. Da ab 2023 das Zu- und Abflussprinzip strikt durchgesetzt werden soll, würden die in 2023 für 2022 geleisteten Zahlungen in beiden Jahren Berücksichtigung finden.

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        #4
        Ich habe bis 2022 in der Anlage V keine umlegungsfähigen Betriebskosten angegeben.
        Wer die umgelegten Betriebskosten mit Duldung der Finanzverwaltung fälschlich als durchlaufenden Posten behandelt und in der Vergangenheit

        deshalb überhaupt nicht erklärt hat, hat ein Übergangsproblem, das ist bekannt. Da hilft nur eine Absprache mit dem Finanzamt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wer die umgelegten Betriebskosten mit Duldung der Finanzverwaltung fälschlich als durchlaufenden Posten behandelt und in der Vergangenheit

          deshalb überhaupt nicht erklärt hat, hat ein Übergangsproblem, das ist bekannt. Da hilft nur eine Absprache mit dem Finanzamt.
          Da ich einen Termin einhalten muss, werde ich es so machen wie bis 2022. Ich hoffe nur, das dies programmtechnisch noch so funktionieren wird.

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