Guten Abend, ist das Feld neu? Ich verstehe nicht warum ich das jetzt für2023 angeben muss in Zeile 21 bei Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung) wo ich doch in 2022 in dem Fall weniger Gewinn hatte weil die mehr Nebenkosten gezahlt habe als vom Mieter bekommen.
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V m Jahr 2023 erhaltene Nachzahlungen / geleistete Erstattungen
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... ist das Feld neu?
nach § 11 EStG. Was ist daran nicht zu verstehen ? Maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt. Wenn der in das Jahr 2023 fällt, gehört das steuerlich zu 2023.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich habe bis 2022 in der Anlage V keine umlegungsfähigen Betriebskosten angegeben.
deshalb überhaupt nicht erklärt hat, hat ein Übergangsproblem, das ist bekannt. Da hilft nur eine Absprache mit dem Finanzamt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWer die umgelegten Betriebskosten mit Duldung der Finanzverwaltung fälschlich als durchlaufenden Posten behandelt und in der Vergangenheit
deshalb überhaupt nicht erklärt hat, hat ein Übergangsproblem, das ist bekannt. Da hilft nur eine Absprache mit dem Finanzamt.
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