Steuerberatung

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  • Taunusmann
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2024
    • 127

    #1

    Steuerberatung

    Ich habe in diesem Forum wertvolle steuerliche Hinweise erhalten. Doch sind die gemäß StBerG § 2 Absatz 2 überhaupt erlaubt?

    Taunusmann
  • Gpswanderer
    Erfahrener Benutzer
    • 23.06.2011
    • 184

    #2
    Hallo,
    dann sei froh und frag doch nicht.
    Gruß Klaus

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Doch sind die gemäß StBerG § 2 Absatz 2 überhaupt erlaubt?
      Steuerberatung für den Einzelfall ist hier natürlich nicht erlaubt, aber du hast auch nur allgemeine Hinweise und ggf. Ausfüllhilfe bekommen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Taunusmann
        Erfahrener Benutzer
        • 19.08.2024
        • 127

        #4
        Hat mich ja nur mal interessiert. In Jurforen ist es übrigens dasselbe.

        @ Charlie
        Das ist aber eine gewagte Aussage !

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        • Hilfsprofi
          Erfahrener Benutzer
          • 04.11.2021
          • 519

          #5
          wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

          Kommentar

          • HundKatzeMaus
            Erfahrener Benutzer
            • 31.08.2022
            • 1355

            #6
            Ganz unten im Elster-Forum kannst man die Nutzungsbedingungen lesen und da steht eindeutig in Paragr. 1 Abs. 3:

            Die Nutzung des Forums dient dem unverbindlichen und allgemeinen Informationsaustausch unter den Mitgliedern und ersetzt im Einzelfall nicht das selbststaendige Einholen von Informationen bei den relevanten Stellen bzw. Behoerden durch den Nutzer. Die ausgetauschten Informationen sind rechtlich nicht verbindlich. Rechtswirksame Erklaerungen koennen ueber das Forum weder abgegeben noch entgegengenommen werden.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar

            • Taunusmann
              Erfahrener Benutzer
              • 19.08.2024
              • 127

              #7
              Steuerberatungsgesetz (StBerG)
              § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung


              (1) Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeiten und dient dem Schutz der Rechtssuchenden, des Rechtsverkehrs und der Rechtsordnung vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen.
              (2) Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

              Zweifellos wird in fremden steuerlichen Angelegenheiten geschäftsmäßige Hilfestellung erteilt. Von "allgemeinem Informationsaustausch" kann keine Rede sein. Das Verbot wird auch in Juraforen ständig missachtet. Alle tagtäglich abertausende Verstöße zu verfolgen, ist gar nicht möglich. Ergo: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber es könnte durchaus mal ein frustrierter Steuerberater auf die Idee kommen, der Sache nachzugehen. Dann muss er die Identität des Antwortgebers ausfindig machen, aber das scheint mir aus Datenschutzgründen schier unmöglich zu sein.

              Taunusmann



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              • Hilfsprofi
                Erfahrener Benutzer
                • 04.11.2021
                • 519

                #8
                Aha, wer hätte das gedacht.

                Kommentar

                • Hans53
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.10.2022
                  • 674

                  #9
                  Hallo Taunusmann , zu '#7

                  war das jetzt eine Rechtsberatung?

                  Gruß - Hans

                  Kommentar

                  • Taunusmann
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.08.2024
                    • 127

                    #10
                    Scheine wohl ein Tabu gebrochen zu haben

                    Kommentar

                    • Hilfsprofi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.11.2021
                      • 519

                      #11
                      Das darf nicht wieder vorkommen.

                      Kommentar

                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4268

                        #12
                        Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
                        Scheine wohl ein Tabu gebrochen zu haben
                        Das ist eher ein Euphemismus dafür, dass du dich hier genauso beliebt machst wie in den Juraforen.

                        Kommentar

                        • Taunusmann
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.08.2024
                          • 127

                          #13
                          Fein, dass ich mich beliebt mache. Aber Spaß beiseite. Das Thema ist hochbrisant.

                          Kommentar

                          • multi
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.01.2018
                            • 4268

                            #14
                            Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
                            Das Thema ist hochbrisant.
                            Dann solltest du unbedingt jemanden suchen, dem du es erzählen kannst.

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                            • Hans53
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.10.2022
                              • 674

                              #15
                              Hallo multi,

                              wie wär's mit nem Friseur, die halten das vom Berufsbild her, täglich aus!!!

                              Gruß - Hans

                              Kommentar

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