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Doch sind die gemäß StBerG § 2 Absatz 2 überhaupt erlaubt?
Steuerberatung für den Einzelfall ist hier natürlich nicht erlaubt, aber du hast auch nur allgemeine Hinweise und ggf. Ausfüllhilfe bekommen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ganz unten im Elster-Forum kannst man die Nutzungsbedingungen lesen und da steht eindeutig in Paragr. 1 Abs. 3:
Die Nutzung des Forums dient dem unverbindlichen und allgemeinen Informationsaustausch unter den Mitgliedern und ersetzt im Einzelfall nicht das selbststaendige Einholen von Informationen bei den relevanten Stellen bzw. Behoerden durch den Nutzer. Die ausgetauschten Informationen sind rechtlich nicht verbindlich. Rechtswirksame Erklaerungen koennen ueber das Forum weder abgegeben noch entgegengenommen werden.
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
(1) Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeiten und dient dem Schutz der Rechtssuchenden, des Rechtsverkehrs und der Rechtsordnung vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen.
(2) Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Zweifellos wird in fremden steuerlichen Angelegenheiten geschäftsmäßige Hilfestellung erteilt. Von "allgemeinem Informationsaustausch" kann keine Rede sein. Das Verbot wird auch in Juraforen ständig missachtet. Alle tagtäglich abertausende Verstöße zu verfolgen, ist gar nicht möglich. Ergo: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber es könnte durchaus mal ein frustrierter Steuerberater auf die Idee kommen, der Sache nachzugehen. Dann muss er die Identität des Antwortgebers ausfindig machen, aber das scheint mir aus Datenschutzgründen schier unmöglich zu sein.
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