Zitat von L. E. Fant
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Zitat von L. E. Fant
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Ich habe eine eineindeutige Steuernummer, bzw. Steuer-ID. Das "zuständige" Finanzamt (kann aus Steuernummer/ID) automatisch ermittelt werden und ist jenes, das meinem Wohnort zugeordnet ist.
Habe ich einen Sachverhalt mit Aktenzeichen, das "mein" Finanzamt gar nichts angeht, sondern der Sachverhalt einen anderen Landkreis mit anderem Finanzamt betrifft, dann kann ich den Schriftverkehr trotzdem über Elster (und ohne weiteres über die Zieladresse nachdenken) führen, weil anhand des Aktenzeichens das richtige Finanzamt zugeordnet wird!?
Danke und Gruß, bendo
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