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Wie über Elster Einspruch gegen Bescheid eines anderen Finanzamts einlegen?

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    #16
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Wie bei allen anderen Formularen in Elster auch, wird das zuständige Finanzamt automatisch anhand der Steuernummer ermittelt....
    EDIT: ... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    ... bei mir beginnt das Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer....
    OK, nochmal für mich zur Klarstellung:
    Ich habe eine eineindeutige Steuernummer, bzw. Steuer-ID. Das "zuständige" Finanzamt (kann aus Steuernummer/ID) automatisch ermittelt werden und ist jenes, das meinem Wohnort zugeordnet ist.
    Habe ich einen Sachverhalt mit Aktenzeichen, das "mein" Finanzamt gar nichts angeht, sondern der Sachverhalt einen anderen Landkreis mit anderem Finanzamt betrifft, dann kann ich den Schriftverkehr trotzdem über Elster (und ohne weiteres über die Zieladresse nachdenken) führen, weil anhand des Aktenzeichens das richtige Finanzamt zugeordnet wird!?

    Danke und Gruß, bendo

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      #17
      Hallo,
      Steuer-ID und Steuernummer sind 2 verschiedene Dinge.
      Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus persönlichen Daten gebildet worden ist.
      Aus der Steuer-ID kann meines Wissens das Finanzamt nicht ermittelt werden.
      Die Steuernummer sind (einheitlich?) 10 Ziffern in 3 Gruppen, mit / als Trennzeichen.
      Aus der Steuernummer kann das FA ermittelt werden.
      Zuletzt geändert von Gpswanderer; 16.12.2024, 12:12.
      ----------

      Gruß Klaus

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        #18
        Die ersten 3 oder vier Ziffern vor dem ersten Schrägstrich bilden die FA-Nummer. Damit kommt der Einspruch automatisch an das richtige FA.

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          #19
          Zitat von bendo Beitrag anzeigen
          der Sachverhalt einen anderen Landkreis mit anderem Finanzamt betrifft
          Was möchtest Du denn machen? Jemanden anzeigen?

          Ansprechpartner wäre auch in diesem Fall meiner Meinung nach Dein Finanzamt, dass Deine Nachricht dann weiterleiten würde.

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            #20
            hmm, ich vermute, wir reden aneinander vorbei und/oder drehen uns im Kreis:
            Wenn ich von Finanzamt B einen Bescheid erhalte, gegen den ich Einspruch einlegen möchte, dann sende ich den Einspruch doch nicht an Finanzamt A, nur weil Finanzamt A dasjenige ist, das meinem Wohnort zugeordnet ist?!?

            Zitat von bendo Beitrag anzeigen
            ...Mit Elster erledige ich vollumfänglich meine Lohnsteuererklärung im Verhältnis zum Finanzamt, das meinem Wohnort zugeordnet ist (Finanzamt A).
            Gleichzeitig bin ich aber auch Eigentümer eines kleinen Gartengrundstücks in einem anderen Landkreis. Für dieses Gartengrundstück habe ich nun vom dort zugehörigen Finanzamt (Finanzamt B) den Grundsteuerwertbescheid erhalten, jedoch fehlerhaft. Also möchte ich Einspruch einlegen....
            Gruß, bendo

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              #21
              Das ist dann wohl nicht ganz klar rausgekommen. Der Bescheid ist ja unter der Steuernummer des anderen Finanzamts ergangen. Und genau diese Steuernummer gibst Du im Einspruch an. Keine andere.

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                #22
                Lies mal Beitrag 18. Das gilt genauso für Grundsteuer.

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                  #23
                  Wenn ich von Finanzamt B einen Bescheid erhalte, gegen den ich Einspruch einlegen möchte, dann sende ich den Einspruch doch nicht an Finanzamt A, nur weil Finanzamt A dasjenige ist, das meinem Wohnort zugeordnet ist?!?
                  Da man das Bundesland auswählen kann und auch die Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer beginnen, landet der Einspruch beim richtigen Finanzamt B.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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