Bitte um Hilfe bei der Anlage V für Vermietung
Beim ServiceCenter des Finanzamts in München, sagte man mir,
dass meine an die Hausverwaltung bezahlten Haushaltsgeldzahlungen für die Steuerklärung nicht relevant sind.
Ich soll mir nur aus der Jahresabrechnung der Verwaltung die Kosten für die Steuerklärung verwenden.
Jahresabrechnung der Verwaltung Seite 1
Seite1JA.png
Jahresabrechnung der Verwaltung Seite 2
Seite2JA.png
Punkt I. Die umlagefähige Kosten werden in der Jahresabrechnung der Verwaltung als Betriebskosten bezeichnet.
Punkt II. Die Heizungskosten minus VermieterAnteil C02 sind auch umlagefähige Kosten.
Punkt III Die nicht umlagefähige Kosten werden hier als Weitere Ausgaben bezeichnet.
Punkt V Hier geht um die Erhaltungsrücklage ( Zufuhr oder Entnahme)
In meiner Steuerklärung im Jahr davor habe ich von meinen Hausgeldzahlungen die Zufuhr zur Erhaltungsrücklage raus gerechnet
und die Entnahme aus der Erhaltungsrücklage in der Steuererklärung angegeben.
Wenn ich jetzt also wie vom Finanzamt empfohlen nur die Jahresabrechnung der Verwaltung heranziehe,
ist dann der Punkt Erhaltungsrücklage unwichtig / nicht mehr relevant?
Habe ich irgendetwas übersehen in der Jahresabrechnung, das anzugeben ist?
Bin dankbar für jede Antwort
Beim ServiceCenter des Finanzamts in München, sagte man mir,
dass meine an die Hausverwaltung bezahlten Haushaltsgeldzahlungen für die Steuerklärung nicht relevant sind.
Ich soll mir nur aus der Jahresabrechnung der Verwaltung die Kosten für die Steuerklärung verwenden.
Jahresabrechnung der Verwaltung Seite 1
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Jahresabrechnung der Verwaltung Seite 2
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Punkt I. Die umlagefähige Kosten werden in der Jahresabrechnung der Verwaltung als Betriebskosten bezeichnet.
Punkt II. Die Heizungskosten minus VermieterAnteil C02 sind auch umlagefähige Kosten.
Punkt III Die nicht umlagefähige Kosten werden hier als Weitere Ausgaben bezeichnet.
Punkt V Hier geht um die Erhaltungsrücklage ( Zufuhr oder Entnahme)
In meiner Steuerklärung im Jahr davor habe ich von meinen Hausgeldzahlungen die Zufuhr zur Erhaltungsrücklage raus gerechnet
und die Entnahme aus der Erhaltungsrücklage in der Steuererklärung angegeben.
Wenn ich jetzt also wie vom Finanzamt empfohlen nur die Jahresabrechnung der Verwaltung heranziehe,
ist dann der Punkt Erhaltungsrücklage unwichtig / nicht mehr relevant?
Habe ich irgendetwas übersehen in der Jahresabrechnung, das anzugeben ist?
Bin dankbar für jede Antwort
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