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Anlage KAP / Solidaritätszuschlag

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    #31
    In der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP steht ganz am Anfang, wann man die Anlage KAP ausfüllen muss oder sollte.

    Daran habe ich mich jetzt seit 2009 gehalten und werde das auch weiterhin so praktizieren. Warum soll ich jährlich einen

    Antrag auf Günstigerprüfung stellen, wenn ich doch definitiv weiß, dass der keinen Erfolg haben kann. Sollte der Soli wirklich

    gekippt werden, dann könnte ich ja für 2024 mal einreichen. Vielleicht dürfen aber in diesem Fall die Banken den abgeführten

    Soli erstatten, die kennen ja die Werte. Dann muss ich für 2024 gar nichts machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #32
      Hallo,

      Nochmal zur Günstigerprüfung: § 32d Abs. 6 EStG sagt am Ende des Satzes 1 "... wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (Günstigerprüfung)." Irgendwo bis ca. 2013 fehlte der Zusatz "einschließlich Zuschlagsteuern" im Gesetz, wurde also erst nachträglich eingefügt.
      Vielen Dank, war mir nicht bekannt. Vielleicht stammen meine Beispiele ja aus dieser Anfangszeit der Abgeltungsteuer.

      Es gibt übrigens noch ein paar außersteuerliche Nachteile. Und zwar immer dann wenn etwas an das zu versteuernde Einkommen genüpft ist (Unterhalt, Entschädigung u.s.w., womöglich auch im oder aus dem Ausland mit wieder ganz anderem gesetzlichen Rahmen).

      Daran habe ich mich jetzt seit 2009 gehalten und werde das auch weiterhin so praktizieren. Warum soll ich jährlich eine Antrag auf Günstigerprüfung stellen, wenn ich doch definitiv weiß, dass der keinen Erfolg haben kann.
      Völlig korrekt. Und bei dir weiß ich auch, dass du das beurteilen kannst.

      Sollte der Soli wirklich gekippt werden, dann könnte ich ja für 2024 mal einreichen.
      Rückwirkend würde ein riesiges Chaos verursachen, daran glaube ich nicht.
      Was ich mir vorstellen könnte ist, dass eine neue Regierung mal schnell re(a)giert, und ein Gesetz erlässt (so ähnlich wie es Ende 2024 mit den Termingeschäften war). Dann ist das Urteil vielleicht obsolet.

      Vielleicht dürfen aber in diesem Fall die Banken den abgeführten Soli erstatten, die kennen ja die Werte. Dann muss ich für 2024 gar nichts machen.
      Woher soll denn meine Bank wissen, dass ich den Soli nicht bereits zurück hab'? (eben via Günstigerprüfung)
      Nee, das funktioniert nicht.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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