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Anlage KAP / Solidaritätszuschlag

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    #31
    In der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP steht ganz am Anfang, wann man die Anlage KAP ausfüllen muss oder sollte.

    Daran habe ich mich jetzt seit 2009 gehalten und werde das auch weiterhin so praktizieren. Warum soll ich jährlich einen

    Antrag auf Günstigerprüfung stellen, wenn ich doch definitiv weiß, dass der keinen Erfolg haben kann. Sollte der Soli wirklich

    gekippt werden, dann könnte ich ja für 2024 mal einreichen. Vielleicht dürfen aber in diesem Fall die Banken den abgeführten

    Soli erstatten, die kennen ja die Werte. Dann muss ich für 2024 gar nichts machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Hallo,

      Nochmal zur Günstigerprüfung: § 32d Abs. 6 EStG sagt am Ende des Satzes 1 "... wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (Günstigerprüfung)." Irgendwo bis ca. 2013 fehlte der Zusatz "einschließlich Zuschlagsteuern" im Gesetz, wurde also erst nachträglich eingefügt.
      Vielen Dank, war mir nicht bekannt. Vielleicht stammen meine Beispiele ja aus dieser Anfangszeit der Abgeltungsteuer.

      Es gibt übrigens noch ein paar außersteuerliche Nachteile. Und zwar immer dann wenn etwas an das zu versteuernde Einkommen geknüpft ist (Unterhalt, Entschädigung u.s.w., womöglich auch im oder aus dem Ausland mit wieder ganz anderem gesetzlichen Rahmen).

      Daran habe ich mich jetzt seit 2009 gehalten und werde das auch weiterhin so praktizieren. Warum soll ich jährlich eine Antrag auf Günstigerprüfung stellen, wenn ich doch definitiv weiß, dass der keinen Erfolg haben kann.
      Völlig korrekt. Und bei dir weiß ich auch, dass du das beurteilen kannst.

      Sollte der Soli wirklich gekippt werden, dann könnte ich ja für 2024 mal einreichen.
      Rückwirkend würde ein riesiges Chaos verursachen, daran glaube ich nicht.
      Was ich mir vorstellen könnte ist, dass eine neue Regierung mal schnell re(a)giert, und ein Gesetz erlässt (so ähnlich wie es Ende 2024 mit den Termingeschäften war). Dann ist das Urteil vielleicht obsolet.

      Vielleicht dürfen aber in diesem Fall die Banken den abgeführten Soli erstatten, die kennen ja die Werte. Dann muss ich für 2024 gar nichts machen.
      Woher soll denn meine Bank wissen, dass ich den Soli nicht bereits zurück hab'? (eben via Günstigerprüfung)
      Nee, das funktioniert nicht.

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 29.12.2025, 15:38.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #33
        Hallo,

        ob das Programm richtig rechnet für 2024?

        Den Soli sollen zwar nur Spitzenverdiener zahlen, die so 19000/38000 Euro Steuern zahlen müssen.

        Ich meine aber, für Kapitalerträge über Freibetrag gilt dies nicht. Er fiele dann immer an.

        Für 2023 hat das Programm in Elster noch so gerechnet.

        Thomas

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          #34
          Wenn die Kapitalerträge nach 32d besteuert werden, fällt der Soli an, und das weiß Mein Elster auch für 2024.

          Anders sieht es natürlich aus, wenn die Günstigerprüfung zuschlägt und die Kapitalerträge tariflich besteuert werden.

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            #35
            Eben. Günstigerprüfung. 2023 musste ich Soli auf Kapitalerträge zahlen. Die Steuer lag aber weit unter der besagten Grenze. 2024 Bekäme ich diese raus. Gegengerechnet zu
            etwas mehr Einkommensteuer. Ich gehe davon aus, Kapitalerträge sind vom Soli nicht befreit (außer Sparerfreibetrag) und das Programm rechnet in diesem Jahr (2024) falsch.

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              #36
              2023 hätte ich nach eurer Meinung den Soli komplett zurück bekommen müssen, wegen der Grenze. Bekam ich aber nicht und das Programm hat das auch genau so berechnet.
              Da stimmt was nicht. Fehler im Berechnungsprogramm für 2024?

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                #37
                Zitat von Tommyd Beitrag anzeigen
                2023 hätte ich nach eurer Meinung den Soli komplett zurück bekommen müssen, wegen der Grenze
                Wenn die Steuer nach § 32 d berechnet wird, so wie das ja bei Dir offenbar 2023 war, dann fällt auch der Soli an (wie multi schon gesagt hat.)

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                  #38
                  Es sind ganz normale Kapitalerträge. Inländischer Banken (Zinsen und Dividenden). Einzutragen in Zeile 7 KAP glaub.
                  Weder Ausland noch aus Privatdarlehen usw..

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                    #39
                    Somit kein Unterschied zu 2023. Gleiche Anlageformen.

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                      #40
                      Die Günstigerprüfung hängt nicht von der Anlageform ab.

                      Ich bleibe dabei, dass auf die nach 32d berechnete Steuer Soli anfällt, wenn die Erträge tariflich besteuert werden, auch die normale Freigrenze für den Soli gilt, und das korrekt auch so berechnet wird.

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                        #41
                        Man werfe einen Blick ins Gesetz (§ 3 Abs. 3 SolzG 1995) und beachte dabei auch explizit den Satz 2 dieses Absatzes: https://www.gesetze-im-internet.de/s...097500993.html

                        Vorsichtshalber ergänzend: Beißt Euch nicht an den Beträgen von 39.900 € und 19.950 € fest, die Beträge wurden immer mal wieder angepasst. In § 6 SolzG 1995 sind eine ganze Reihe an Absätzen, die für bestimmte Jahre unterschiedliche Absätze 3 (= sprich unterschiedliche Beträge) anwenden, ohne dass man da jetzt direkt erkennen kann, welche Beträge wann galten.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #42
                          Hallo Multi. Du hast Recht. 2022 zahlte ich Null Einkommensteuer aber Soli wegen der Kapitalertragsteuer. Das Elster Programm hat das auch immer so 1 zu 1 berechnet.
                          Für 2024 aber ebend nicht. Mit Günstigerprüfung unterwerfe ich diese Einkunftsart der allgemeinen Besteuerung. Dies ist klar.
                          Dass die Solibefreiung für Kapitalerträge nicht gilt, ist in Ordnung. Nur sollte das Programm diese Erstattung dann auch nicht ausweisen.
                          32d. Ich bin kein Experte. Kann man in der Erklärung auch nicht abwählen. Nur: Wieso rechnet das Programm bisher richtig, für 2024 aber nicht.

                          Der Soli ist auf Kapitalerträge nicht abgeschafft. Einkommensteuerlich möglich. Ist das eine Botschaft?

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                            #43
                            Das Programm rechnet richtig.

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                              #44
                              Entgegen 2022 und 2023 fehlt für 2024 der Absatz "Berechnung des Solidaritätszuschlages für Kapitalerträge" in der Elsterberechnung aber vollständig.

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                                #45
                                Hallo TommyD,

                                Entgegen 2022 und 2023 fehlt für 2024 der Absatz "Berechnung des Solidaritätszuschlages für Kapitalerträge" in der Elsterberechnung aber vollständig.​
                                Und damit ist für 2024 die Günstigerprüfung erfolgreich. Für 2022 und 2023 war sie das hingegen nicht (wurde ja oben auch schon mehrmals angesprochen, Stichwort §32d).

                                Die Berechnung ist (und war) bezüglich des Soli auf die Kapitalerträge jedenfalls immer richtig, und deine Behauptung falsch.

                                2022 zahlte ich Null Einkommensteuer aber Soli wegen der Kapitalertragsteuer.​
                                Null Einkommensteuer aber nur, wenn du die Abgeltungssteuer außen vor lässt.
                                Praktisch ist die Abgeltungsteuer aber doch eine - pauschale - Einkommensteuer.

                                Wenn du aber wirklich Null Einkommensteuer hattest (im Bescheid), dann hast du offenbar die Günstigerprüfung nicht beantragt. Oder aber deine Kapitalerträge waren sehr sehr hoch (grob mindestens über 50.000 Euro).

                                Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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