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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Finanzämter begründen ihre Bescheide für gewöhnlich.
    Irgendwas mit Veranlagungszeitraum von 4 Jahren.

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      #17
      Irgendwas mit Veranlagungszeitraum von 4 Jahren.
      Einspruch einlegen, die 4 Jahre gelten zwar für die Einkommensteuer, für die Verlustfeststellung gelten aber 7 Jahre.

      Das ist allerdings kein ELSTER-Thema sondern Steuerrecht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Moin, meine Verlustvorträge für die ganzen Jahre wurden nun "akzeptiert". Ich möchte nun gerne einen "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025" anlegen. Gebe ich nun bei Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges (Lohnsteuer-Ermäßigung) einfach meinen kompletten Verlustvortrag ein oder was muss ich da anklicken? Das Finanzamt kennt die Summe meines Verlustvortrags doch schon.
        Grüße

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          #19
          Ja, Du gibst an der passenden Stelle den auf den 31.12.2024 festgestellten Verlust ein. (Häufig ist es so, dass die Veranlagung des letzten Jahres noch fehlt, so dass das Finanzamt gerade nicht den noch vorhandenen Verlust kennen kann.)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            Hallo,

            Ich stehe jetzt vor dem gleichen Problem wie du. Ich habe eine Ablehnung für 2019 erhalten. Du hast erwähnt, dass deine Antrag für 2018 angenommen wurden. Wie ist das passiert?
            grafzahl2020 : Moin, meine Verlustvorträge für die ganzen Jahre wurden nun "akzeptiert".
            Zuletzt geändert von sundc1; 19.05.2025, 10:48.

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              #21
              Wäre ganz sinnvoll zu wissen, was konkret abgelehnt wurde und warum ? Einkommensteuerveranlagung ? Verlustfeststellung ? Kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ? Verjährung ? keine Werbungskosten wegen Erststudium ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #22
                in dem Brief stand, dass nach Aktenlage keine Abgabeverpflichtung besteht, daher ist die Verjährung eingetreten. (für Master studium)
                Ich habe überlegt, ob es irgendwie möglich ist, aber es scheint nicht so zu sein.
                Ich musste also grundsätzlich die Steuererklärung bis 2023 beantragen. Erst dann wären die Verlustvorträge geltend gemacht worden.

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                  #23
                  Ok, wahrscheinlich wurde der Antrag auf Veranlagung abgelehnt.

                  Wo hast Du denn auf der Startseite einen Haken gesetzt?

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                    #24
                    Ja genau, es steht Ablehnung der Veranlagung wegen Verjährung.

                    Ich habe nur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden VerlustVerlustvortrags gewählt.
                    Zuletzt geändert von sundc1; 19.05.2025, 17:36.

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                      #25
                      Dann ist doch alles klar, Charlie hat doch die Antwort oben schon gegeben!

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