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Verlustvortrag Studium Zweitausbildung

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Finanzämter begründen ihre Bescheide für gewöhnlich.
    Irgendwas mit Veranlagungszeitraum von 4 Jahren.

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      #17
      Irgendwas mit Veranlagungszeitraum von 4 Jahren.
      Einspruch einlegen, die 4 Jahre gelten zwar für die Einkommensteuer, für die Verlustfeststellung gelten aber 7 Jahre.

      Das ist allerdings kein ELSTER-Thema sondern Steuerrecht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Moin, meine Verlustvorträge für die ganzen Jahre wurden nun "akzeptiert". Ich möchte nun gerne einen "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025" anlegen. Gebe ich nun bei Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges (Lohnsteuer-Ermäßigung) einfach meinen kompletten Verlustvortrag ein oder was muss ich da anklicken? Das Finanzamt kennt die Summe meines Verlustvortrags doch schon.
        Grüße

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          #19
          Ja, Du gibst an der passenden Stelle den auf den 31.12.2024 festgestellten Verlust ein. (Häufig ist es so, dass die Veranlagung des letzten Jahres noch fehlt, so dass das Finanzamt gerade nicht den noch vorhandenen Verlust kennen kann.)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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